Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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mittelst höchsten Dekrets vom 9. Lebruar pinsichtlich der erkannten Strafe 
vollkommen tegnadigt. 
2. Ist der in Spaichingen verhaftete Joseph Abele, von Hechingen, wegen zweier 
zwar kleinen Diebstähle, von welchen jedoch der eine einem gesetzlich großen 
Diebstabl ganz nahe kommt, sodann wegen Bagirens, neden Verurtheilung 
in sämmtliche Verhaft= und Untersuchunge -Kosten und den Schadens, Ersatz 
mit einer drei und einhalbmonetlichen PVestungs- Arbeitsstrafe belegt, 
und zugleich erkannt worden: daß er nach deren Eistehung unter Straf-Undrohung 
auf den Fall seiner Rückkehr, aus den Königlichen Staaten verwielen werden 
soll. 
Am 4. Febr. wurde: 
3. die in Urach verhaftete Wittwe des Carl Hummel, Elisabecha, von Ehningen, 
Uracher Oberames, wegen wiederholten Diebstahls, und wegen Scortatien, 
neben dem Schadens= Ersab und Bezahlung säwmmtlicher Arrest= Azungs= und 
Untersuchungs-Kosten,) unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Arrests, 
zu einer siebenmonatlichen Juchthausstrafe und nachheriger Reclusion in 
ein Arbeitshans auf vier Monate verurtheilt. 
Am B. Febr. ist: 
4. der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene Friedrich Jührer, Zim- 
mermann in Gruorn, Oberamts Urach) wegen mehrerer ausgeszeichneter zum 
Theil in Gemeinschaft verücter Diebstähle, wegen böslicher Eigenthums= Vor- 
enthaltung, und wegen ehebrecherischen Coneubinats, neber Earfernung von 
der Stelle eines Nachtwächters und Feloschüten, so wie unter WVerurtheilung 
in seine sämmtliche Arrest= und einen angemessenen Theil der Untersuchungs- 
Kosten, außer dem erstandenen Arrest, wovon ihm ein Theil als Strafe ange- 
rechnet wurde, noch zu fünfmo natlicher Bestungs--Urbeitsstrafe verurtheilt, 
auch zugleich seiner Militär, Verdienst= Medaille für verlustig erklärt. 
S. Christian Führer, aus Gruorn, wegen entfernten Versuchs der Sodomie, neben 
Verureheilung in sämm(liche Arrest und einen Theil der Untersuchungs-Kosten 
zu einer einährigen Juchthausstrafe und nachheriger sechsmonatlicher 
Einschließung in ein Zwangs, Arbeitshaus verurtheilt worden. 
Am 11. Febr. wurde: 
6. gegen den zu Sulz in Perhaft gewesenen Jehann Georg Stähle, von Jsingen" 
dortigen Oberamts, wegen Diebstahls= Versuchs, Besitzes von Diebs-Instru“ 
menten auch ungebührlichen Benehmens während seines Verhörs, sodann we“ 
gen VBagirens, in Betracht der von ihm schon früher erstandenen Criminal“ 
Strafen) neben der Verbindlichkeit zu Bezahlung seiner Arrest= Azungs= und 
sämmtlicher Untersuchungs-Kosten eine fün fmonatliche Vestungs-Urbeits= 
strafe und nachherige dreimonatliche Reclusson in ein Zwangs.- Arbeits= 
haus, und
	        
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