Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

142 
Am 15. Febr. wurde: 
6. Ursula Hofmann, von SLaupeltshofen, Königl. Baierischen Landgerichts Urs- 
berg, wegen großen, unter erschwerenden Umständen verübten ersten Diebstahls, 
Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, und Vagabundität, zu acht- 
mo natlicher Zuchthausstrafe neben Ersaß des Schadens und fadmmtlicher 
Kosten verurtheilt, zugleich aber verordner, d.'# dieselbe nach erstandener Strafe 
aus den Königl. Staaten verwiesen werden solle. 
7. Die bei dem Königl. Oberamt Blaubeuren in Verhafet und Untersuchung gekom- 
mene Mariane Bauer, von Daugendorf, Oberamts Riedlingen, wegen drit- 
ten Diebstahls, auch falscher Angaben vor Gericht, und Vagirens, neben Zu- 
scheidung der Urrest= Ajungs= und Untersuchungs= Kosten zu einer seche#mo, 
natlichen Juchthausstrafe verurtheilt. 
Am s2. Febr. ist: . 
s.derbeidemCriminalamtlllminBethaftundUntersuchunggekommeneAloyd 
Föhrenbachek,vonWangen,wegeaVagabuaditckt,Contttbinats,Annahme 
eines fremden Namens, Fälschung eines Wanderbuchs und Erschleichung eines 
zweiten Wanderbuchs mit falschem Namen, zu einer viermonatlichen 
Bestungsstrafe neben Verfällung in sä4mmtliche Kosten und nachheriger Einsper- 
rung in ein Arbeitshans; , 
§. der bei dem Oberamt Geißlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Gott- 
lieb Spiz,) von Oedenwaldstetten, Oberamts Münsingen, wegen zwar kleinen 
und Frsehen Haus= Diebstahls, der aber im rechtlichen Sinn ein fünfter 
Diebstahl ist, neben Juscheidung der Arrest= Azungs, und Untersuchungs-Kosten 
zu ein und dreiv er teljähriger Bestungs Arbeitssttafe und nachheriger 
Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf 
ein Jahr, verurtheilt worden- 
Erkenntnisse in Revisions, Fállen. 
Am 18. Febr. wurde: 
##. der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekemmene Jakob Zerreich, von 
Oberkirchberg) Oberamts Wiblingen, wegen des durch einen Pistelenschuß be- 
gangenen und mit gefährlicher Körper-Verlehung verbundenen nächsten Ver, 
suchs eines Gattenmords,) so wie wegen eines frühern entfernten Versuchs 
sleichen Art und dadurch in der Folge verschuldeter leichter körperlicher Ver- 
letzung seiner Ehefrau, dann wegen fortgesesten Ebebruchs und Gewehrverheim= 
lichung, zu zwölfjsähriger Zuchtheusstrafe, auch zum Kosten-Ersatz verurtheilt. 
Am ab. Zebt. ist: 
a. der bei dem Criminal-Amt Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Andreas Kaiser, von Mossheim, Oberamts Saulgau, wegen des in Gemein-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.