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Am 15. Febr. wurde:
6. Ursula Hofmann, von SLaupeltshofen, Königl. Baierischen Landgerichts Urs-
berg, wegen großen, unter erschwerenden Umständen verübten ersten Diebstahls,
Angabe eines falschen Namens vor der Obrigkeit, und Vagabundität, zu acht-
mo natlicher Zuchthausstrafe neben Ersaß des Schadens und fadmmtlicher
Kosten verurtheilt, zugleich aber verordner, d.'# dieselbe nach erstandener Strafe
aus den Königl. Staaten verwiesen werden solle.
7. Die bei dem Königl. Oberamt Blaubeuren in Verhafet und Untersuchung gekom-
mene Mariane Bauer, von Daugendorf, Oberamts Riedlingen, wegen drit-
ten Diebstahls, auch falscher Angaben vor Gericht, und Vagirens, neben Zu-
scheidung der Urrest= Ajungs= und Untersuchungs= Kosten zu einer seche#mo,
natlichen Juchthausstrafe verurtheilt.
Am s2. Febr. ist: .
s.derbeidemCriminalamtlllminBethaftundUntersuchunggekommeneAloyd
Föhrenbachek,vonWangen,wegeaVagabuaditckt,Contttbinats,Annahme
eines fremden Namens, Fälschung eines Wanderbuchs und Erschleichung eines
zweiten Wanderbuchs mit falschem Namen, zu einer viermonatlichen
Bestungsstrafe neben Verfällung in sä4mmtliche Kosten und nachheriger Einsper-
rung in ein Arbeitshans; ,
§. der bei dem Oberamt Geißlingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Gott-
lieb Spiz,) von Oedenwaldstetten, Oberamts Münsingen, wegen zwar kleinen
und Frsehen Haus= Diebstahls, der aber im rechtlichen Sinn ein fünfter
Diebstahl ist, neben Juscheidung der Arrest= Azungs, und Untersuchungs-Kosten
zu ein und dreiv er teljähriger Bestungs Arbeitssttafe und nachheriger
Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf
ein Jahr, verurtheilt worden-
Erkenntnisse in Revisions, Fállen.
Am 18. Febr. wurde:
##. der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekemmene Jakob Zerreich, von
Oberkirchberg) Oberamts Wiblingen, wegen des durch einen Pistelenschuß be-
gangenen und mit gefährlicher Körper-Verlehung verbundenen nächsten Ver,
suchs eines Gattenmords,) so wie wegen eines frühern entfernten Versuchs
sleichen Art und dadurch in der Folge verschuldeter leichter körperlicher Ver-
letzung seiner Ehefrau, dann wegen fortgesesten Ebebruchs und Gewehrverheim=
lichung, zu zwölfjsähriger Zuchtheusstrafe, auch zum Kosten-Ersatz verurtheilt.
Am ab. Zebt. ist:
a. der bei dem Criminal-Amt Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene
Andreas Kaiser, von Mossheim, Oberamts Saulgau, wegen des in Gemein-