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bem von Kechler'schen Zamilien-Recesse vom 8. Sept. 1753. bedungene Kapital-
Summe von 8,200 fl., nebst den Verzugs-Zinsen, zu bezahlen schuldig seyen.
Den :29. März wurde:
6. in der Apve#llations. Sache von dem vormaligen Ober, Justiz-Collegium zwilchen dem
Stifts-Liquidator Goktfried Steinmann zu St. Gatlen, Imploranten, Appellanten,
und dem Stadtschreiber Schuster in Ulm, als Güterpfleger der Conkurs-Masse
der Gräfsn Caroline von Fuager, Brandenburg, Imploraten, Appellaten, eine Kords-
rung von 20/000 fl. betreffend, die Berufung wegen Mangels an einer gegrün-
deten Beschwerde von Amtswegen verworfen) und Appellant in die Prozeßkosten
dieser Instanz verurtheilt.
III. EShegerichtlicher Sengks.
Geschieden wurden:
Den 4. März:
#1. Johann Hamann, za Spiegelberg) Oberames Nagold, Kläger) von Anna
Maria, geborenen Armbruster von da, Beklagten) wegen Shebruchs,
nunter Werurtheilung der Beklagten in die Kosten-
* Georg Hornung, von Münchingen, Oberamts Leonbera, Kláger, von Chrifline,
geborenen Mauch von da) Beklagten, wegen beharrlicher Widerspenstigkeit
in Fortsetzung der Ehe, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.
Den 11. MärzZ:
3. Jakob Friedrich Bernhard, Bäcker in Sindelsfingen, Oberamts Böblingen,
Kläáger, von Maria Dorothea, geborenen Maier von da) Beklagten) vegen
Therbccher Wederspenstigkeit in Fortseung der She) unter Vergleichung der
osten.
4. Johann Scheaal, von Lindenthal, Oberamts Lorch, Kläger ven Berbara, ge-
borenen Rapp von da, Beklagten, mittelst Aufhebung der Ehe wegen Be-
trugs, unter Verurtheilung der Beklagten in die Kosten.
Den 18. Mär#s#:
5. Christine, geborene Majer, von Schojach, Oberomes Bestgbeim Klägerin,
von Gottlieb Beil, Weingärtner in Laufen, Beklagten, wegen beharlicher
Widerspenstigkeit in Fortsetzung der Ebe, unter Vergleichung der Kosten
6. Fridericke, veborene Keck, von Wahlheim, Oberomes Besiuheim, Klager#in) von
Gottlieb ESberbach, Sonnenwirtd in Groß Gartach, Oberamts Heilbronn,
Beklagten, wegen bedarrlicher Widerspenstigkeit in Vortsetzung der Ehe, unter
Verartheilung des Beklagten in die Kosten.