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Erkenntnisse in Revisions-Fäalles.
Am 2. März wurden verurtheilt:
1. a) Adam Mauz, von Osweil, Oberamts Ludwigsburg, wegen eines mittelst
Complotts veranlaßten Aufruhrs gegen seinen ersten Orts-Vorstand, und we-
gen Mitanführung der zusammengebrachten Aufruhrs-Rotte, auch wegen an-
derer verbotener Umtriebe wider Aaune Vorgesehten neben Vrurtheilunz in
seine Arrest, und in 3# z der Untersuchungs,= Kosten zu einer, seiner schwächlis
chen Körper, Beschaffenhelt angemessenen) zwei und einhaldjährigen
Luchthausstrafe; "„
b) Jakob Friderich Mauz, von Osweil, wegen Mitanstiftung des Aufruhrs
und Leitung der Aufruhrs-Rotte, auch wegen hiebei verüdter wirkllicher
Gewaltthátigkeiten neben Zuscheidung seiner Arrest, und #/1% der Untersuch-
ungs, Kosten zu dreifsä4hriger Bestungsstrafe;
c) Johannes Schweizer, von Osweil, wegen Miturheberschaft an dem Verbre-
chen des Aufruhrs und verübter wirklicher Gewaltthätigkeiten bei Ausführung
desselben, dann wegen verbotener Umtriebe gegen seine Vochesetzten, neben
Verfillung in seine Arrest, und #1/1# der Untersuchungs-Kosten zu zwei
und einbalb shriger Bestungsstrafe; »
d)Joh«nnesWidma-ta,vonda-wegeasehrthätigekMitntheberschsftas
dem Aufrubr, auch wegen unerlaubter Umttiebe wider seinen Orts-VBorstand
neben Verfaͤllung in seine Artest- und /17 der Untersuchungs-Kosten zu zwei-
sähriger Bestuogsstrafe;
ee) Jung Michael Schoder von da, wegen thätiger Miturheberschaft an dem
Aufcuhr zu Befreiung seines vechafceten Baters, neben Zulcheidung seiner
Aerest. und /1z der Untersuchungs-Kosten zu achtzehenmonatlicher Ve-
Kungsstrafe;
0 Jakob Friderich Wißmann von da, welcher der unmittelbaren Theilnahme
an dem Verbrechen des Aufruhrs und der thátigen Mit'oirkuns zu dessen
Ausführung als überwiesen angenommes wurde, neben Verfallung in seine
Arrest und /1# der Untersuchungs-Kosten zu fünfzehenmonatlicher Ve-
stungsstrafe; ·
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Auch wurden saͤmmtlich vorstehende Verbrecher zu Erstattung des verursachten
Scheodens in Solidum für verbunden erklärt.