Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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ehelichter Kübler, von Oppenweiler, Klägerin, Appellatin, Privat, & atisfaction, 
und Kinds- Ernährung betreffend, durch einen reformatorischen Bescheid der 
Klägerin, Appellatin) eine bestimmte Erklárung auf den ihr vom Beklagten, 
Uppellanten, zugischobenen Haupt,- Sid auferlegt: 
5. in der Appellations-Sache von Ludwigeburg zwischen den Ehegattinnen des NRe- 
gierungs-Raths, Amts-Oberamtsmanns von Griesinger, und des Handelemanns 
Christian Haueisen, zu Stutégart, mit „ihren geseblichen Curetoren, Vehe 
1 klagten, Rachkläger# Appellanten, und Michael Dffflen zu Vaihingen an der' 
Enz) Vorklägern, Nachbeklagten, Uppellaten, und Mit- Appellanten) gegenseitige 
Koderunen 46 einem Pache,Vertrag betreffend, der von dem Richter voriger 
Jastank gesailte Bescheid resp. bestätigt und abgeändert, und die Kosten der 
Tppellations-Instanz verglichen worden- 
II. Gerichtshof des Schwarzwald-Kreises. 
1. Criminal= Senat. 
Den 4. März wurde: 
1. der in Urach inhaftirte Johann Bezs, von Megerkingen, Oberamts Reuttlin- 
gen) wegen mehrerer wiederholten und ausgeseichneten Diebstähle, deren einige 
in Verbindung mit Andern verübt worven, mit Rücksichtnnhme auf den erstande, 
nen Arrest) zu drei und einhalbmonatlicher Zuchth uest ##, so wie zu 
Erstattung sämmtlicher Urrest= und Uncterfuchungs-Kosten, wie auch des noch 
niche vergüteten Schadens, und zwar soweit dieser in Gemeinschaft mit Undern. 
verübt worden, in Solidum verurtheilt. 
# Den 8. März wurde: 
3. der in Tübingen im Verhaft gewesene Jeseph Eiseler, von Horb, wegen großem 
und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest= Azungs" und 
eines angemessenen Theils der Untersuchungs "„Kosten, zu einer sechsmonat, 
lichen Bestungs, Arbeitsstrase verurtheilt. 
Den 11#. ist: 
3. gegen den in Neuenbürg verhaftet gewesenen Jakob Reuster, von Gréfenhau- 
sen, dortigen Oberamts, wegen der der Margarerha Albrecht zugefügten Kör, 
per', Verlehung mie dleibendem Schaden, sodann wegen ausgestoßener Drohun- 
gen und Unbotmaßigkeit gelegenheitlich der bei ihm obrigkeitlich porgenommenen 
Haus-Aussuchung ). s wie endlich wegen unerlaubten Gewehrbestzes, neben 
Verurcheilung in sämmtliche Verhaft. Untersuchungs= und Cur, Kosten, eine 
viermonatliche Bestungs= Urbeitsstrafe erkannt worden.
	        
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