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ehelichter Kübler, von Oppenweiler, Klägerin, Appellatin, Privat, & atisfaction,
und Kinds- Ernährung betreffend, durch einen reformatorischen Bescheid der
Klägerin, Appellatin) eine bestimmte Erklárung auf den ihr vom Beklagten,
Uppellanten, zugischobenen Haupt,- Sid auferlegt:
5. in der Appellations-Sache von Ludwigeburg zwischen den Ehegattinnen des NRe-
gierungs-Raths, Amts-Oberamtsmanns von Griesinger, und des Handelemanns
Christian Haueisen, zu Stutégart, mit „ihren geseblichen Curetoren, Vehe
1 klagten, Rachkläger# Appellanten, und Michael Dffflen zu Vaihingen an der'
Enz) Vorklägern, Nachbeklagten, Uppellaten, und Mit- Appellanten) gegenseitige
Koderunen 46 einem Pache,Vertrag betreffend, der von dem Richter voriger
Jastank gesailte Bescheid resp. bestätigt und abgeändert, und die Kosten der
Tppellations-Instanz verglichen worden-
II. Gerichtshof des Schwarzwald-Kreises.
1. Criminal= Senat.
Den 4. März wurde:
1. der in Urach inhaftirte Johann Bezs, von Megerkingen, Oberamts Reuttlin-
gen) wegen mehrerer wiederholten und ausgeseichneten Diebstähle, deren einige
in Verbindung mit Andern verübt worven, mit Rücksichtnnhme auf den erstande,
nen Arrest) zu drei und einhalbmonatlicher Zuchth uest ##, so wie zu
Erstattung sämmtlicher Urrest= und Uncterfuchungs-Kosten, wie auch des noch
niche vergüteten Schadens, und zwar soweit dieser in Gemeinschaft mit Undern.
verübt worden, in Solidum verurtheilt.
# Den 8. März wurde:
3. der in Tübingen im Verhaft gewesene Jeseph Eiseler, von Horb, wegen großem
und ausgezeichneten Diebstahls neben Bezahlung seiner Arrest= Azungs" und
eines angemessenen Theils der Untersuchungs "„Kosten, zu einer sechsmonat,
lichen Bestungs, Arbeitsstrase verurtheilt.
Den 11#. ist:
3. gegen den in Neuenbürg verhaftet gewesenen Jakob Reuster, von Gréfenhau-
sen, dortigen Oberamts, wegen der der Margarerha Albrecht zugefügten Kör,
per', Verlehung mie dleibendem Schaden, sodann wegen ausgestoßener Drohun-
gen und Unbotmaßigkeit gelegenheitlich der bei ihm obrigkeitlich porgenommenen
Haus-Aussuchung ). s wie endlich wegen unerlaubten Gewehrbestzes, neben
Verurcheilung in sämmtliche Verhaft. Untersuchungs= und Cur, Kosten, eine
viermonatliche Bestungs= Urbeitsstrafe erkannt worden.