Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

2146 
Den 6. April wurde: 
3. in der Recurs ·Sache des wegen dritten, kleinen, einfachen und ersetzten Dieb- 
stahls zu Calw in Verhaft und Untersuchung gezogenen Muͤllers Ludwig Walz, 
von Boͤblingen, das von dem Criminal-Senate des Gerichtshofes zu Sßlingen 
unter dem 5. Dee. vorigen Jahrs gefaͤllte (in dem Staats- und Regierungs- 
Blatt von 1819. Nro. 6. S. 40. enthaltene) Erkenntniß lediglich bestätigt. 
77. Eivil = Senat. 
Den 25. Januar wurde: 
1. die Appellations Sache von dem vormaligen Gerichtsbofe für den Neckar, ond 
Schwarzwald-Kreis zu Tübingen, zwischen Friedrich Stolpp zu Grotz-Sachsenbeim, 
Kläger, Appellant, sodann der Stadt und dem Amte Vathingen) Beklagten, 
Uopellaten, Dienk, Miecb. Contrakt, seht Rechefertigung der Berufungs-Förmlich- 
keiten betreffend, durch Ordination an den Richeer zweicer Instanz erledigt. 
Den 12. Febr. wurde: 
a. In der Appellations-Sache von dem vormaligen Aopellations-Gericheshofe zu Ulm 
zwischen dem NKentamtmann Rhau zu Markt, Rheinfeld, Liauidant, Aoppellan#, 
und der Gantmasse des vormaligen Oberforstmeisters v. Seckendorf in Nalen, 
Liquidatin, Appellatin, Lekaton im Concurse betreffend, die Berusung wegen 
Mangels an einer gegtündeten Beschwerde von Amteswegen verworsen, und 
Appellant in die Kosten dieser Instanz verurtheilt. 
Den 5. Mpril wurde: 
5. in der Appellations-Sache von dem vormaligen Appellations-Gerichtsbofe zu Tuͤ- 
bingen, zwischen dem Handelsmann Preis zu Ludwigsbura, Kláger, Uppellane, 
und dem Lederhändler Neidhard oaselbst, Peklagter, Appellat, eine Bürgschafe, 
Schuld betreffend, die Berufung wegen Mangels an der gesetzlichen Summe, 
unter Verurtheilung des Appellanten in die Kosten dieser Instauz, von Amtswegen 
abgeschlagen. 
Den 19. Abril wurde: 
4. in der Uppellations, Sache von dem vormaligen Ober-Justiz-Collegium, zwischen- 
dem Labakmüller Schwäß zu Heilbronn, Wiederkláger, Appellant, und dem Ober- 
amts-Gerichts, Assesser Müller daselbit, setzt dessen Erben, Wiederbeklaate, Appel- 
laten, Entschädigung betreffend, zu Recht erkanne, daß die erhobene Wiederklage 
nicht statt fiade, also die Aoovellaten von derselben entbunden, sedoch dem Apbel- 
lanten der Reareß an die Avpellaren wegen dersenigen Kosten, welche derselbe 
dur Zeit der Schásung der Mühle des appellatischen Erblassers zum Behufe der 
Brand, Versicherung auf die Muhlwerke erweislichermatzen verwende hatte, und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.