Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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2. Christoph Friderich Reuther, von Sßlingen) wegen ausgezeichneten; und 
dritten Diebstahls, ferner wegen Unterschlagung, neben dem Ersate des Scha- 
dens, und Bezahlung der Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten zu achtmonat- 
licher Bestungsstrafe und nachheriger viermonatlicher Einsperrung in 
einem Zwangs, Arbeitshause; 
3. Conrad Jäger, von Ilsfeld, Oberames Gerichts Besigheim, wegen nächsten 
Versuchs der Sodomie, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu drei- 
sjähriger Zuchthausstrafe' mit dem Anhang, daß er nach erstandener 
Strafszest unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle. 
Am 150. April wurde:r 
4. Leonhard Frik, von Zell, Oberamts-Gerichts Eßlingen) wegen dritten Dieb- 
stahls neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz mit sechsmonatlicher 
Juchthausstrafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbe#tshause 
auf wenigstens drei Monate belegt. 
Am 13. Ayril ist: 
5. dem Gottlieb Schick, von Gellmersbach, Oberames-Gerichts Weinsberg, wegen 
mehrfältiger und wiederholter Diebstähle, Betrügereien und Fälschungen, auch 
Gagirens, neben dem Kosten= und SchedersErsat eine neunmonatliche 
Vestungsstrafe und nachherige sechsmonstliche Einsperrung in einem Zwangs= 
Aebeitshause zuerkannt worden. 
Am 15. April wurde: 
6. gegen Carl Schaffert, von Scheppach, Oberames, Geriches Weinsberg) er- 
kannt, daß er wegen Vagabundität und eigenmächtiger Entfernung bis zu er- 
probter Besserung,) mindestens aber auf die Dauer von sechs Monaten in ein 
rr Urbeitshaus eingesperrt, auch nach seiner Entlassung wieder unter ge- 
naue Folizeiliche Aufsicht seiner Ortsobrigkeit gestellt werden solle; 
7. Christian Schagber, von Meinhardt, Oberamts= Gericht Weinsberg, wegen 
dritten Diebstahls und Vagabundität neben Bezahlung der Kosten mir sechs- 
monatlicher Bestungsstrafe und nachheriger Einschliehung in einem Zwangs= 
Acbeitshause auf drei Monate; 
3. Heinrich Binder, von Willsbach, Oberamts. Geriches Weinsberg, wegen Wi- 
dersetzlichkeit gegen die Obrigkeit und thätlicher Mißhandlung des Börgermei- 
sters zu Willsbach, neben Bezahlung seiner Arrest= und Ko der Untersuchungs 
Kosten mit viermonatlicher Juchthausstrafe belegt. 
Am 17. April wurden verurtheilt: 
§. Christorh Gottlieb Sellner) von Bietigheim, Oberamts= Gerichts Besgbeim, 
wegen Pflegschafts= Rests und Veruntreuung) auch Falschungen) neben dem
	        
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