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2. Christoph Friderich Reuther, von Sßlingen) wegen ausgezeichneten; und
dritten Diebstahls, ferner wegen Unterschlagung, neben dem Ersate des Scha-
dens, und Bezahlung der Haͤlfte der Untersuchungs-Kosten zu achtmonat-
licher Bestungsstrafe und nachheriger viermonatlicher Einsperrung in
einem Zwangs, Arbeitshause;
3. Conrad Jäger, von Ilsfeld, Oberames Gerichts Besigheim, wegen nächsten
Versuchs der Sodomie, neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten zu drei-
sjähriger Zuchthausstrafe' mit dem Anhang, daß er nach erstandener
Strafszest unter polizeiliche Aufsicht gestellt werden solle.
Am 150. April wurde:r
4. Leonhard Frik, von Zell, Oberamts-Gerichts Eßlingen) wegen dritten Dieb-
stahls neben dem Kosten= und Schadens= Ersatz mit sechsmonatlicher
Juchthausstrafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbe#tshause
auf wenigstens drei Monate belegt.
Am 13. Ayril ist:
5. dem Gottlieb Schick, von Gellmersbach, Oberames-Gerichts Weinsberg, wegen
mehrfältiger und wiederholter Diebstähle, Betrügereien und Fälschungen, auch
Gagirens, neben dem Kosten= und SchedersErsat eine neunmonatliche
Vestungsstrafe und nachherige sechsmonstliche Einsperrung in einem Zwangs=
Aebeitshause zuerkannt worden.
Am 15. April wurde:
6. gegen Carl Schaffert, von Scheppach, Oberames, Geriches Weinsberg) er-
kannt, daß er wegen Vagabundität und eigenmächtiger Entfernung bis zu er-
probter Besserung,) mindestens aber auf die Dauer von sechs Monaten in ein
rr Urbeitshaus eingesperrt, auch nach seiner Entlassung wieder unter ge-
naue Folizeiliche Aufsicht seiner Ortsobrigkeit gestellt werden solle;
7. Christian Schagber, von Meinhardt, Oberamts= Gericht Weinsberg, wegen
dritten Diebstahls und Vagabundität neben Bezahlung der Kosten mir sechs-
monatlicher Bestungsstrafe und nachheriger Einschliehung in einem Zwangs=
Acbeitshause auf drei Monate;
3. Heinrich Binder, von Willsbach, Oberamts. Geriches Weinsberg, wegen Wi-
dersetzlichkeit gegen die Obrigkeit und thätlicher Mißhandlung des Börgermei-
sters zu Willsbach, neben Bezahlung seiner Arrest= und Ko der Untersuchungs
Kosten mit viermonatlicher Juchthausstrafe belegt.
Am 17. April wurden verurtheilt:
§. Christorh Gottlieb Sellner) von Bietigheim, Oberamts= Gerichts Besgbeim,
wegen Pflegschafts= Rests und Veruntreuung) auch Falschungen) neben dem