Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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darischer Verbindlichkeit, in se ferne er in Gesellschafe mie andern gewildere 
hatß) zu bezahlen schuldig sei. 
2.) Eivil= Senac. 
Am 19. Aßel#l wurde: 
. die Appellations, Sache vom Oberames, Gerichte Hall, zwischen Joseph Friedrich 
6e Elteréhofen, Beklagten) Appellanten, und Friedrich Seeger, Müller zu 
Bibersfeld; Kläger, Appellaten,) die Windicatlon eines Paars Schsen) oder 
statt deren) die Bezahlung einer Kaufschillings-Forderung betreffen?, wegen 
versäumter Nothfeist der Appellations, Einlegung und resp. unförmlich eingeleg- 
ter UAppellation, nicht angenommen, und der Appellant in die Kosten verurthett. 
Am 31. April wurde: 6 
. die Nichtigkeits-Klage des Schußsuden Aaron Levi zu Archshofen, Querulanten, 
gegen den Schussuden Wolf Göz daselbst, Querulaten, eine Baustreitigkeit 
betreffend; von Amteswegen durch Rescript verworfen) unter Verurtheilung des 
Querulanten in die Kesten. 
Am 16. April wurde: 
. die Berufung von dem Oberamts= Gerichte Gerabronn in Sachen zwischen Ja%# 
hann Jakob Hofmann zu Ocberstetten, Beklagten, Uppellanten) und dem 
Juden Lämmlein Löw zu Niedersterten, Kläger, Appellaten, eine Darlehens= 
Forderung betreffend, wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde, unter 
Verurtheilung des Appellanten in die Kosten der Bernfungs,Instanz, verworfen. 
Am ss. April wurde: 
4. in der Berufungs= Sache vom Oberamts= Gerichte Hall, zwischen Georg Fride- 
rich Mulfinger und Consorten zu Hall, Kláger, Uppellanten) und der Wittwe 
des Mezgers Andreas Mulfinger daselbst mit ihren fünf Kindern) Beklagte, 
Appellaten) den Verkauf des väterlichen Hauses betreffend, das Urtheil erster 
In#sem unter Verurtheilung der Uppellanten in die Kosten beider Instanzen 
bestätigt. 
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IV. Gerichtshof fuͤr den Donau-Kreis. 
1.) Criminal Senat. 
Am 5. April wurde: 
1. Die bei dem vormaligen Criminalame Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Anna Maria Kümmerlin, von Sßlingen, wegen wiederholten Betrugs, Bagirens 
und Hurerei neben Verurtheilung in sämtliche Arrest= Abungs= und Untersuchungs, 
Kosten und in den verurfachten Schaden unter Sinrechnung eines Theils des erstande- 
ven Arrests noch zu einer sechsmonatlichen Zuchthausstrafe zu Ludwigs,
	        
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