Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Berenguna der Zufriedenheit mit seiner zweckmäßigen Leitung, abgenommen und dem 
Pfarrer Hafner zu. Sp#inenbronn übertragen habe. 
v. S dm idlis, 
Stuttgart den :1. Mai 1819. 
B.) DOes Kriegs-Departements: 
des Kriêgs-Ministeriums. 
#L#kanmtmachung, das Tragen der Kokarden von beurlaubten Eolbaten · betrefsend. 
Se. Königl. Majestat haben vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 29. Mai 
gestatret, daß die beurlaubten Soldaten auch in ihrer bürgerlichen Kleidung Kokar- 
den ctragen. Sturcgart den 1. Juni 1619. 
Auf Seiner Masestät des Königs höchsten Defebl. 
Oraf v. Franqguemon#t. 
C.) Königliche Organisations-Vollziehungs-Commission. 
Bekanntmachung der Kon#al. Organisations-Vollziehungs-Commission, die über die Wal der Gerichts- 
Beisccher erstatteren Berichte der Oberämter betreffend. 
Nachdem die durch den Erlaß der unterzeichneten Commission vom 19. Aoril 
d. J. erforderten Berichte üer Oberaͤmter uͤber die vollzogene Wahl der Getrichts- 
Beisitzer und uͤber den unter denselben einzusüͤhrenden Tutnus eingekommen sind, so 
wird den Oberämtern 
Backnang. Horb. Gaildorf. Göppingen. 
Böblingen. Ragold. Gmund. Kirchbeim. 
Kannstadt. Retenbürg. Hall. Leutkirch. 
Eßlingen. Oberndorf. Heidenheim. Münsingen. 
Leonberg. Nothenburg. Künzelsau. Ravensburg. 
Marbach. Rettweil. Neresheim. Saulgau. 
Neckarsulm. Speichingen. Oehringen. Tettnang. 
Waidlingen. Sulz. Schorndorf. Ulm. 
Weinsberg. Tuttlingen. Viberach. Waldsee. 
Calw. Urach. Blauvbeuren. Wangen. 
Freudenstadt. Crailsheim. Ehingen. Wiblingen. 
Herrenberg. Ellwangen. Geißlingen. 
  
hiedurch bekannt gemacht, daß man bei den von ihnen gemachten Anzeigen nichts zu 
erinnein gesunden habe 
Die hier nicht genannten Oberämter werden auf ihre erstatteten Berichte beson- 
ders beschieden werden. Stuttgart den 24. Mai 181v9. · 
Koͤnigl. Organisations-Vollziehungs-Commission. 
Maucleec.
	        
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