Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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In der ersten Klasse: 
einem Kameralverwalter . 
zähtlichGelv,.............:toZo-fl.s- 
Naturalien: 
* Scheffel Dinkel) angeschlagen zu 5H. 125 fl. — 
Haober, angeschlagen zu 3.f. 45 fl. — 
Jusammen 60 fl. — 
einem Buchhaltet 
jaͤhrlich Geld. . . . . . boo sl. — 
In der zweiten Klasse: 
einem Kameralverwalter . 
jähcltchGelP..............MIC- 
Naturalien: 
wie in der ersten Klasse. 700 fl. — 
— . 1aoa6 fl. — 
einem Buchhalter · 
jährlichseld.......-......köpfl- 
In der dritten Klasse: 
einem Kameralverwalter 
fährlich Geld 655 fl. — 
Naturalien: 
wie in der ersten Klasse 7900 fl. — 
— 685 fl. — 
einem Buchdalter 
jährlich Geld 400 fl. — 
Die Eintheilung der Aemter in die versch- edenen Klasen ist in der Beilage, 
Buchstabe E., enthalten. 
d. 9. 
Gehalte der Amtsdiener. 
Die Gehalte der Amtsdiener werden bei saͤmtlichen Kameralaͤmtern gleich gestellt, 
und betragen bei jedem Amte sährlich Sindundert Fünfzig Gulden in Geld, 
wovon der Diener auch die ihm vorgeschriebenen Livreestücke anzuschaffen und in 
gehdrigem Stande zu erhalten hat. 
8. 10. 
Einräumung von Amts-Emolumenten. 
Den= Kameral, Verwaltern kommen neben den bestimmten Besoldungen folgende
	        
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