Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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e) die zwei — dem Dienstalter nach ersten evangelischen General--Superintendenten, 
d) der Verweser des General-Vicariats zu Rottenburg, Bischof von Evara, und der 
dem Dienstalter nach erste katholische Dekan, 
O der Vice-Kanzler der Landes-Universituͤt, 
s) von jeder der Staͤdte Stuttgart, Tuͤbingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heil- 
bronn und Reutlingen, so wie 
6) von jedem der 63 Oberamte-Bezirke je ein gewaͤhlter Abgeordneter. 
In Ansehung der persönlichen Eigenschaften der Virll-Stimmführer sowohl, als der 
gewählten Abgeordneten, der aktiven Wahlsäbigkeic, der Wähl-Arc, der Legitimation, der 
Diäten und Reisekosten, der innern Ordnung der Versammlung, der Stimm-Uebertragung 
und der Verhandlungs-Art wollen Wir die im Rescript vom 29. Januar, in der Verord= 
nung vom 26. Februar und in dem Edikte vom 15. März 1815 (Reg. Bl. S. 38, 77, 
117 fl.) enthaltenen Normen im Allgemeinen auch diesmal beobachtes wissen. 
Uebrigens verordnen Wir insbesondere, daß 
1) die Stände-Versammlung am 13. Juli 1819 zusammentreten, und die Wahlen in 
den Städten und Oberamts-Bezirken so beschleunigt werden follen, daß sntliche 
Mitglieder zwei Tage vor dem erwähnten Termin eintreffen können, 
2) diese Wahlen in den genannten sieben Städten unter dem Vorsthe der brkreffen- 
den Regierungs-Direktoren, statt der vormaligen Landoögte, vorzunehmen find; 
3) daß die Wahl-Direktoren die vollständigste Wahlfreiheit, welche jede Art von un- 
gesetzlicher Einwirkung auf die Wahlhandlung ausschließt, aufrechte zu halten haben. 
4) Zu ber Stelle des Präsidenten der Stände-Versammlung behalten Wir Uns die 
Ernennung vor, und überlassen derselben die Wahl ihres Vice-Präsidenren, welche 
sie Uns demnaͤchst anzuzeigen hat. Bis zur Besehzung der lehtern Stelle har der 
dlteste Rechtsgelehrte unter den gewählten Abgeordneten die Geschäfte des Bice- 
Präsidenten zu verfeben. 
Unser Minister des Innern hat für die Bekanntmachung und Vollziehung dieses 
Sdikts durch besondere Schreiben an die Viril= Strimmführer und durch die geeigneten 
Befehle an die Kreis-Regierungen und Oberämter zu sorgen. 
Gegeben in Unserem Königlichen Geheimen Rathe. Suttgart, den 10. Juni 1819. 
(Uneerz.) Wilheilm. 
Auf Befehl des Königs: 
Der Staats-Sekretär, 
(Unterz.) Vellnagel.
	        
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