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e) die zwei — dem Dienstalter nach ersten evangelischen General--Superintendenten,
d) der Verweser des General-Vicariats zu Rottenburg, Bischof von Evara, und der
dem Dienstalter nach erste katholische Dekan,
O der Vice-Kanzler der Landes-Universituͤt,
s) von jeder der Staͤdte Stuttgart, Tuͤbingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heil-
bronn und Reutlingen, so wie
6) von jedem der 63 Oberamte-Bezirke je ein gewaͤhlter Abgeordneter.
In Ansehung der persönlichen Eigenschaften der Virll-Stimmführer sowohl, als der
gewählten Abgeordneten, der aktiven Wahlsäbigkeic, der Wähl-Arc, der Legitimation, der
Diäten und Reisekosten, der innern Ordnung der Versammlung, der Stimm-Uebertragung
und der Verhandlungs-Art wollen Wir die im Rescript vom 29. Januar, in der Verord=
nung vom 26. Februar und in dem Edikte vom 15. März 1815 (Reg. Bl. S. 38, 77,
117 fl.) enthaltenen Normen im Allgemeinen auch diesmal beobachtes wissen.
Uebrigens verordnen Wir insbesondere, daß
1) die Stände-Versammlung am 13. Juli 1819 zusammentreten, und die Wahlen in
den Städten und Oberamts-Bezirken so beschleunigt werden follen, daß sntliche
Mitglieder zwei Tage vor dem erwähnten Termin eintreffen können,
2) diese Wahlen in den genannten sieben Städten unter dem Vorsthe der brkreffen-
den Regierungs-Direktoren, statt der vormaligen Landoögte, vorzunehmen find;
3) daß die Wahl-Direktoren die vollständigste Wahlfreiheit, welche jede Art von un-
gesetzlicher Einwirkung auf die Wahlhandlung ausschließt, aufrechte zu halten haben.
4) Zu ber Stelle des Präsidenten der Stände-Versammlung behalten Wir Uns die
Ernennung vor, und überlassen derselben die Wahl ihres Vice-Präsidenren, welche
sie Uns demnaͤchst anzuzeigen hat. Bis zur Besehzung der lehtern Stelle har der
dlteste Rechtsgelehrte unter den gewählten Abgeordneten die Geschäfte des Bice-
Präsidenten zu verfeben.
Unser Minister des Innern hat für die Bekanntmachung und Vollziehung dieses
Sdikts durch besondere Schreiben an die Viril= Strimmführer und durch die geeigneten
Befehle an die Kreis-Regierungen und Oberämter zu sorgen.
Gegeben in Unserem Königlichen Geheimen Rathe. Suttgart, den 10. Juni 1819.
(Uneerz.) Wilheilm.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Sekretär,
(Unterz.) Vellnagel.