Full text : Dr. J. Milbiller's kurzgefasste Geschichte des Königreichs Bayern.

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trauter,  mit  ibren  Wünschen  bekänuter  mashrn  ünd  unöblässger

die  doppelte  angenebme  Möglichkeit  benützen,  cinerseits  die  Rechte

der  Gemeinden  auszuscheiden  und  zu  begründen,  andererseits  ihre

Verbindlichkeiten  mehr  zu  erleichtern,  und  billiger  zu  beurtheilen.
S.  20.

Indem  man  auf  diese  Art  in  allen  Zweigen  der  Regierung
Einfachpeit,  Ersparung  und  Zweckmäßigkeit  zu  erzielen  suchte,  bestrebte
  man  sich  zugleich,  in  alle  einzelne  Körper  des  Staats  freie,
Regsamkelt,  Leben  und  Geist  zu  bringen.  Man  ging  von  dem
Grundsatze  aus,  daß  der  Staat  aus  einzelnen  Familien  bestebe,
die,  unter  Einem  Oberbhaupte,  nach  Einem  Gesetze  sich  selbst  regieren
  sollen,  unter  der  leitenden  Aufsicht  der  Behörden.  In  diesem
Geiste  ist  das  Gemeinde-Edikt  abgefaßt,  welches  im  Jahre
1818  erschien.  Dem  zu  Folge  wurde  den  Gemeinden  die  Anordnung
  ihrer  Communal=  und  Gewerbs=  Angelegenbeiten,  die  Verwaltung
  ihres  Gemeinde=  und  Stiftungs-Vermögens,  so  wie  die
freie  Wahl  ihrer  Vorstände  und  Bevollmächtigten  überlassen;  lauter
  Bestimmungen,  welche  gemäß  dem  frühern  Regierungs.  Sosteme
  theils  aufgehoben,  theils  beschränkt  waren.  Diese,  das  Gemeindewesen
  wieder  berstellende  Verordnung  war  die  Grundlage
  zu  einem  neuen  Gebäude,  zu  dessen  Aufführung  der  königliche
Entschluß  schon  lange  gefaßt,  und  der  Plan,  nach  reiflicher  Ueberlegung,
  nun  vollendet  war.  Sein  treues,  biederes  Volk  der  Bayern,
  das  vertrauensvoll  Jahre  lang  geharrt,  wollte  der  Vater  des
Vaterlandes  mit  der  köstlichsten  Gabe  belohnend  überraschen.

 

Dritter  Abschnit  .
Bapern  tritt  in  die  Reihe  constitutioneller  Staaten.

S  1.

Es  war  am  26.  des  Maimonats  1818,  am  Geburtstage  des
Königs,  als  die  Verfassungs-Urkunde  des  Königreichs
Bapern  verkündet  wurde.  Nach  den  Grundsätzen  eines  Königs,
welcher  das  Glück  seines  Herzens,  und  den  Ruhm  seines  Thrones
nur  von  dem  Glücke  des  Vaterlandes  und  von  der  Liebe  seines