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Am 6. Mai ist:
. der Elisabetha Dorothea Hemminger, von SEßlingen, wegen dricten Diebstahls
neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine sechsmonatliche Zuchthaus-
strafe und nachherige Einsperrung in einem Jwangs,Arbeitshause bis zu#erprobter
Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von drei Monaten zuerkannt
worden.
Am 11. Mai wurde:
5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Westungs= Sträfling Michnl
Kochendbrfer, von Ilzhbofen, Oberamts Hall., wegen Entweichung vom
Strafplatz neben Juscheidung der Untersuchungs= Kosten zu einer körperlichen
Züchtigung mit 40 Stockstreichen, welche ihm zwei Tage hinter einander beige-
bracht werden sollen) und daneben noch zu dreisähriger Pestungsstrafe,
welche nach Erstehung der ihm unterm 36. März vorigen Jahrs wegen wiederholter
Desertion zuerkannten zehnjährigen Bestungs-Arbeit zu laufen anfänge, verurtheilt.
Seine Königl. Majestáät haden jedoch auf den SHöchstdenselben
über diese Sache erstatteten Vortrag zu benehwigen. geruht, daß die dem
Kochendbörfer zuerkannten 40 Stockstreiche gnädigst erlassen seyn, dagegen
aber es bei dem gesehlichen Straßzusatze einer dreisährigen Bestunge, Debei-
verbleiben, und eine Milderung dieser Sterafe von dem Wohlverhalten des
Sträflings abhängig seyn solle“ "
4.dersuStuttgartinuatersuchunggekommeneGottfriedströbke«vonNe·ckars
rems, Oberamts Waiblingen, wegen dritten Diebstahls neben Bezahlung der
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher JZuchehe#sstrafe als Hofschäffer
und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbeithause auf drei MWo-
nate;
K. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Catharina Arnold, von Wald-
bach) Oberamtes Weinsberg, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls
neben noe Kosten, und Schadens-Ersatz zu viermonarlicher guchthausstrafe
verurtheilt.
Am 13. Mai warde:
6. gegen Cbristoph Kraus, von Benningen, Dberamts Ludwigsburg, wegen mit-
telst eines gefährlichen Instruments verübter Verwundung neben Bezahlung der
Untersuchungs= und Heilungs-Kosten eine einjährige Vestungs-Strafe er-
kannt;
7. Michael Gäbele, von Neulautern, Oberamts Weinsderg, wegen dricten Dieb-
stahls, Betrugs und Vagirens neben Bezahlung der Untersuchungs= Kosten zu
siebenmonatlicher Bestungs, Strafe und nachheriger Einschließung in einem
Zwangs, UArbeitshause bis zu erprobter Besserung) wenigstens aber auf drei
Monate verurtheile.