Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 6. Mai ist: 
. der Elisabetha Dorothea Hemminger, von SEßlingen, wegen dricten Diebstahls 
neben Bezahlung der Untersuchungs-Kosten eine sechsmonatliche Zuchthaus- 
strafe und nachherige Einsperrung in einem Jwangs,Arbeitshause bis zu#erprobter 
Besserung, jedoch wenigstens auf die Dauer von drei Monaten zuerkannt 
worden. 
Am 11. Mai wurde: 
5. der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Westungs= Sträfling Michnl 
Kochendbrfer, von Ilzhbofen, Oberamts Hall., wegen Entweichung vom 
Strafplatz neben Juscheidung der Untersuchungs= Kosten zu einer körperlichen 
Züchtigung mit 40 Stockstreichen, welche ihm zwei Tage hinter einander beige- 
bracht werden sollen) und daneben noch zu dreisähriger Pestungsstrafe, 
welche nach Erstehung der ihm unterm 36. März vorigen Jahrs wegen wiederholter 
Desertion zuerkannten zehnjährigen Bestungs-Arbeit zu laufen anfänge, verurtheilt. 
Seine Königl. Majestáät haden jedoch auf den SHöchstdenselben 
über diese Sache erstatteten Vortrag zu benehwigen. geruht, daß die dem 
Kochendbörfer zuerkannten 40 Stockstreiche gnädigst erlassen seyn, dagegen 
aber es bei dem gesehlichen Straßzusatze einer dreisährigen Bestunge, Debei- 
verbleiben, und eine Milderung dieser Sterafe von dem Wohlverhalten des 
Sträflings abhängig seyn solle“ " 
4.dersuStuttgartinuatersuchunggekommeneGottfriedströbke«vonNe·ckars 
rems, Oberamts Waiblingen, wegen dritten Diebstahls neben Bezahlung der 
Untersuchungs-Kosten zu sechsmonatlicher JZuchehe#sstrafe als Hofschäffer 
und nachheriger Einschließung in einem Zwangs= Arbeithause auf drei MWo- 
nate; 
K. die zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Catharina Arnold, von Wald- 
bach) Oberamtes Weinsberg, wegen großen und ausgezeichneten Diebstahls 
neben noe Kosten, und Schadens-Ersatz zu viermonarlicher guchthausstrafe 
verurtheilt. 
Am 13. Mai warde: 
6. gegen Cbristoph Kraus, von Benningen, Dberamts Ludwigsburg, wegen mit- 
telst eines gefährlichen Instruments verübter Verwundung neben Bezahlung der 
Untersuchungs= und Heilungs-Kosten eine einjährige Vestungs-Strafe er- 
kannt; 
7. Michael Gäbele, von Neulautern, Oberamts Weinsderg, wegen dricten Dieb- 
stahls, Betrugs und Vagirens neben Bezahlung der Untersuchungs= Kosten zu 
siebenmonatlicher Bestungs, Strafe und nachheriger Einschließung in einem 
Zwangs, UArbeitshause bis zu erprobter Besserung) wenigstens aber auf drei 
Monate verurtheile.
	        
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