Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Se. Königk. Mesestäát haben jedech auf den Hochstdenselben er- 
statteten Antrag die dem Inquisiten wegen seiner Sntweichung. von der Vestung. 
merkannten Zo Stockstreiche in Gnaden erlassen. 
17. Eioil = Senat. 
AIAm 7. Mei wurde: 
. in der Appellations= Sache von dem Oberamts- Gericht zu Eßlingen zwischen 
Joseph Friedrich Feyhl, Kaffeewirth daselbst, Beklagten, Anten, und Johann 
Georg Geisels Edefrau von da, unter Beistand ihres Shemannes, als Erbin 
der Kaffeewirth Feyhlschen Wittwe, Klägerin, Atin, eine Entschädigung aus 
einem Kaufe betreffend, unter Aufhebung des Urtheils erster Instanz die Klá= 
gerin, Atin, mit ihrer Klage abgewiesen, die in beiden Inntanzen aufgegange- 
nen Prozeßkosten aber wuoden gegen einander verglichen. 
Am 24. Mai wurden: 
x. in der Rechtssache erster Instanz zwischen dem Silberarbeiter Christoph Heinrich- 
Kobl zu Stuttgart, Kläger, und dem Grafen von Jenison-Wallworth,) vor- 
maligen Oberst= Kammerherrn daselbst, jetzt zu Heidelberg, Beklagten, eine 
Kaufschillings= und Baukosten = Forderung betreffend, der Beklagee zu Baah, 
lung der verfallenen Garten, Kaufschillings, Zieler nebst Zinsen von Jakobi 161 
an verurtheilt, und im Uebrigen der Bescherd gefällt, daß der Beklagte auf den 
ihm von dem Kläger zugeschebenen, von Nichteramts, wegen abgednderten Eid. 
sich zu erkláren) schuldig sey; ferner 
. in der Appellations Sache von dem Oberamts,. Gerichte zu Reckarsusm zwischen 
Ludwig Abeimer zu Kochendors,) Jaten, Anten, und dem Schunjuden Isaak 
Moses daselbst, Inten, Aten, den Besih von 4 Morgen Feldes betreffend, unter 
Abschlagung des Agtischen Gesuchs um Wiedereinse ung in den vorigen Stand 
die ergriffene Berufung wegem versumter Nothfrist der Akten, Einlegung für 
desert erklärt, und der Ant in die Kosten der Appellations. Instanz, auch wegen sei- 
nes ungehorsamen UAusbleibens an der ersten Tagfahrt und wegen muthwilliger 
Fortsehung, der Berufung in eine FiscalFStrafe von einem kleinen Frevel ver- 
urtheilt. 
Am rg. Mai wurder: 
in der Appellations Sache vom Oberamts, Gericht Reutlingen als Remissions 
Gerrcht, zwischen dem Unteramts= Arze Dr. Machies zu Weil m Schönbuch, 
Beblagten, Anten, und Maria, Johann FSamnel Bareis, Bürgers und Archi, 
tekten zu Lüding-n, Shefrau, unker Beistand ihres geseßlichen Friegsvogts, 
Klägerin, Atin, Privatgenugthuung wegen unehelicher Schwängerung und 
Tindes, Ernhrung betreffend, die ergriffene Becufung wegen WVersäumnisses an
	        
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