Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

□#s Departements der Finanzen: 
des Finanz-Ministeriums. 
König# Ober-Rechnungs-Kamer- 
Wegen Berichtigung der Special-Etats nach der jetzigen Eintheilung ber Kameralämter- 
Da es nöthig ist, daß die Special= Etsts der Kameral-Berwaltungen für das 
Jahr 181/(10 nach der durch das Sdict vom 4. d. M. bestimmten Beurks- Eintheitng 
ausgefertiget werden z so haben dielenigen Kameralämier, denen Gesäll= Orre zuge 
theilt sind, von denen welche sie ihnen abtreten unverzüglich die erforderlichem 
Angaben zu verlangen, um eine der Etat- Instruction vom :7. April d. IO angemes- 
lene Uebersicht derjenigen Einnahmen und Ausgaden zu verfassen, die im Rechnungs- 
Jahre 131/00 in den zum Kameralamte neu hinzukommenden Drien unter joher 
Rubrik vorkommen werden. Diese Darstellung, woben die Rubriken und die Ein- 
theilung des von jedem Kameralamte für seinen bisherigen Bezirk bereito eingesand- 
ten Etat durchaus beizubehalcen sad, wird dei der Over-Rechnungs-Kammenr bis 
zum 1. August d. J. unfehlbar erwartet, um hiernach die Spes#al, Erarês zu bersch- 
tigen; weshalb sowohl die fortbestehenden Kameralämter, weiche Gefam- Orte av- 
treten, als auch die noch anwesenden Beamten oder Amtsverweseb dersenigen Ka- 
meral= Bezirke, welche durch das neueste Edict gauzlich aufgeldser werden, zur bal- 
digen Mittheilung der für den bemorkten Zweck et#drsicher. Angaben und Berech- 
nungen angewiesen werden. 
Es ist übrigens diese Darstellung des Juwachses nach den einzelnen Kameral= 
#mcern abzusondern) an welche die Gefäll-Orte übergehen, damt bet der Obrr= 
Rechnungs-Kammer in den Erats der abtretenden Aemrer der dadurch begrünbete- 
Abzug gemacht werden könne. Dabei wird jedoch der in der Stat, Jnnruchon 63 
vorgeschriebene besondere Stat über die Weingefälle nicht verlangt, sondern vie wahr- 
scheinlichen Wein= Einnahmen und Ausgaben sind unter den geeig###### Etan-Ru- 
briken neben dem Geld und Getreide anzuzeigen, und ebem so die auf die Wein- 
Verwaltung gehenden Kosten in der Ausgabe gebörigen Orts zu temerkem 
Ueber den Juwachs an Forst= und Saed Gefällen wird ebenfalls keine beson= 
dere Darstellung gefordert, da man aus den von den bisherigen Norsikassenämu#n 
über die einzelnen Reviere eingekommenen Stats die Special-Erars drs Kamerak- 
Verwaltungen? denen diese Reviers zugetheite wordem, ergänzen wud- 
Scuttgart den 19. Juni 1319. Nahsn 
5) Körnigliche Orgamsations-Veltziehungs-Commssiom- 
Da Se: Königl. Majest 4t durch höchste Ent#schliefung vom r# F. W. 
in anaͤdigster Beruͤcksichtigung des von der Amts- Verfammlung. reo asgelssten 
Oberamts, Alpef vorgetragenen Wunsches die ungerrennte Wereimgung, des bieheri-
	        
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