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11.) Verfuͤgungen der Departements.
4) Des Justiz-Departements:
des Justiz-Ministeriums.
Am #28. Juni d. J. ist der Oberamts- Richere Ostercag zu Heidenbeim .ge-
skorben. Die Bewerber um die durch diesen Todesfall erledigte Stelle haben sich von
beure an, binnen vierzehn Tagen bei dem Königl. Gerichtshof für den Jaxt-Kreis
in Ellwangen zu melden.
Stuccgart den 7. Juli 1829. Maueler.
B.) Des Depantements des Innern?
des Ministertum des Innerg.
Da Se. Königl. Masestät vermöge Entschliefung vom 4. d. M. dem An-
suchen des Fürsten von Taxis, seinem im Königreich gelegenen Schloß Trugenhofen
bei Dischingen für immer die Benennung „Schlo % eben zu dürfen, gn4-
digst entsprochen haben, so wied dleses zur allsemeinen Kenatniß gebracht.
S““###den 6. Juli 1319. v. Otto.
Belehrung und Warnung in Betreff der für die Gesundheit der Menschen schldlichen Farbea bei
mehreren Wachren.
De die Erfahrung nezeige hat, daß bei Persertigung mehrerer Waaren öfteeks
solche Farden angewendet werden, welche durch den Gebrauch, der von den Waaren
gemacht wird, nachtheilig auf die Gesundheit der Menschen einwirken; so sieht man
vch ueranlazt, zur Belehrung und Warnung Folgendes hiemit öffentlich bekannt zu
machen.
1.) Zu densenigen Farben, welche schádlich und zum Dheil als wirkliche Gifte
wirken, siad folgende zu rechnen: »
UnterdtametallischenFåkbeiienthaltenArsenfkdasAucifitzlnkModer
Operment, das Rauschgelb, das Mineralgelb, Königsgelb,
Casselergelb.
Mechanisch wirkende Gifee, wie zerstoßenes Glas, ffad die Ko-
baltfarben, námlich die Schmalte oder das Kobalt, Glas, die soge-
nannte blaue Stärke, das Königsblau.
Giftartig schaden die Bleikalke, als: alle Arten von Bleiweiß, das
Schieferweiß, das Kremserweiß) das Bleigelb oder Serapel#
qgelb und die Mennige.
Sben sa schädlich sad die Kupsferkalke' welche besonders blaue urd
gruͤne Pizmente geben, als: das Bergbleu, der Grünspan, sowohl
der gemeine als der destillirte, dos Berggrün, Braunschweiger
und Bremer-Grün.