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In Jolce dieser Verordnung sind durch hoͤchste Entschließung:
dem Ministerium des Innern
1.) der General, Masor, Director v. Seeger,
à)) der Baurotch Beurlin,
und
5.) der Baurath Eßel,
dem Ministerium der Finanzen,
1.) der Oberst, Pice-Director von Dutcenhofer“
und
n
2.) der Baurath Barth beigegeben worden.
Es wird dieses mit der Weisung an die Kreis= Behörden bekannt gemacht, daß
vom 1. Juli d. J. an, in allen denjenigen Fällen, in welchen sie vorher mit dem
Ober, Baurarh Rück'prache zu nehmen nöthig hatten, der Gegenstand dem ihnen
vorgeseszten Ministerium zur weiteren Verfügung vorzulegen sey.
Stuttgart den 39. Juni 1379.
v. Otto. v. Weckherlin.
Bergütungs-Preis der Feurage für die Gensd'armerie betreffend.
Den sämtlichen Oberamts Pflegen wird hiemic eröffner, daß der Vergütungs=
Preis für die an die Gensd'armerie in den Monaten April, Mai und Juni d. J.
abgegebene Fourage auf 36 kr. für die Ration bestimmt worden ist.
Stuttgart den 29. Juni 4819. . Otte.
D.) Königliche Organisations-Vollziehungs-Commission.
1.
Verordnung, den wirklichen Vollzug der organischen Edilte über die Gemeinde = und Oberamts-
- Verfassung betreffend.
Nachdem zu Folge der Verordnung vom 3. Mai d. J. (Staats- und Regie-
rungsblatt Nro. :4.) die neuen Amtsversammlungen und Gemeinderäthe in den
meisten Oberämtern vorschriftsmäßig besetzt, und die Ubrigen durch senen Erlaß an-
geordneten Vorbereitungs. Geschädfte beendigt sind; #o wird den Königl. Oberämern
der Auftrag ertheilt, die neubestellten Amts= und Gemeinde= Bebdrden nunmehr in
die wirkliche Ausübung der ihnen durch die orgonischen Ediete vom 31. Dec. v. J.
eingeränme'en Befugnisse einzuweisen) und die Bestimmungen jener Erikte) so weit
sie nicht auf besondern von hier aus zu erwartenden Verfügungen beruhen, in unge-
hinderten Vollzug zu setzen.
Jugleich werden diesenigen Oberämter, welche mit den zu Folge der Verordnung
vom 3. Mai d. J. oder seitheriger Special= Befehle zu erstattenden Verichten im
Rückstande haften, an die ungeläumte Einsendung derselben aufs ernstlichste erinnert.
Stuttgart den 1. Juli 1619. Maucler.