Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

370 
des künftigen Bürger, Ausschusses hingegen nach dem Edikte über die Gemeinde 
Verfassung #. 63. durch die Bürgerschaft unmsrrelbar zu erwählen ist, so haben die 
bisberigen Obmänner, wenn ste auch nach obiger Bestimmung (#. 5.) für das nächste 
Jahr im Ausschusse verbleiben) ihre Obmanns- Stelle niederzulegen, und die Wahl 
D künftigen Obmanns dem freien Belieben der Börgerschafe anheim zu stellen. 
Jedoch kann sowohl der bisberige Obmann, wosern er niche zum gänglichen 
Austritts veroflichter ist (#. z.) als jedes andere bleibende oder neugewählte Mitglied. 
des Bürger= Ausschusses zum Obmann dessekden gewählt werden. 
Nach diesen Bestimmungen baben die Königl. Oberämter nunmehr das Weitere. 
m belorgen, in etwaigen Anstands, Fällen aber hieher zu brrichten. « 
Stungascdmsssutipssp " 
Maueler. 
  
Horb. Bei der unterzeichneten Stelle werden Samstag den 31. d. M., Vormittugs, die ange 
schaften LandsiurmE-Requisiten, bestehend in Armbänder 2c., auf höchsten Befebl im öffentlichen A#- 
ltreich an den Meisibietenden verkauft werden wozu die etwaige Liebhaber hiemit öffentlich eingeladen. 
werden. Den 3. Juli. 610. - dsgl-Kommission 
Manch-komdOrkan-nas.Neingeimeatins-inge-sichendesIshamsGoongoOvo- 
Gündelbach, hat sich ven seinem Regiment entfernt. Derselbe wird daber hiemit ausgeforderr, sich 
binnen 4 Wochen bei seinem Regiment zu stellen, widrigenfalls er als Deserteur angesehen und be- 
bandelt werden wird. Sämtliche Polizei= und Civil-Behörden werden sofort geziemend ersucht, auf den- 
selben genau fahnden, ihn auf Bekreten arreriren zu lassen, und entweder hieher, oder an sein Rezis 
ments-Commando zu liefern. Den 25. Juni 1810, 
' Koͤnigl. Oberamt. 
Herrenb#erg. In vergongener Nacht wurde dem Jakob. Krauß, Bürger und Schuller zu En- 
tringen, hiesigen Oberamts, folgendes aus seiner Wohnstube entwendet: 2 gute Wammes von g## 
Manchester, 1 ganz neue Wesie ron Pique, wess und gelb gesirrift, 21 paar Weiberschube von Sammt- 
Leder, 1# weitzbaumwollene Aa#pve, ½ schwarzseidenes Halstuch, ½ weissbaumwollenes Untertuchle. 
2 rothe Paunnvollene Schnupfrücher, 1 lleine schwarze Schnupfsahacks-Dose. und 2- Ulmer Tabaks- 
pofeisfenkors mit Silber beschlagen. Sämtliche Konigl. Polizei-Behörden werden unn ersuchr, auf den 
Dieb fahnden, ihn auf Betreten arretiren und wohlverwahrt hieher einliefern zu lassen, und im Fal 
ven den entwendeten Gegenständen exwas bekaunt werden sollte, gefälligst Anzeige hieher zu machen. 
Den 1. Juni 18189. Konigl. Ob 
nigl. eramt. 
Tuttlingen. Der hier weaen Diebstahls in Untersuchung gestandene hienach signasisirte Anton 
Lebmann, von Seitingen, hat sich, der geleisteten eidlichen Versicherung nicht entweichen zu wollen 
nngetachtet, von Hause entfernt, und ist sein jetziger Aufenthalts-Ort hier ganz unbckannt. Derselbe
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.