Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Von der Infanterie: 
der Oberlieutenant Leuze vom 1. zum ten, 
der Oberlieutenant Btahl vom :. zum 3ten) und 
der Unterlieutenant Hölder vom 7. zum 6. Regimente. 
Jerner unter dem 3. d. M. von der Attillerie: 
der Oberlieutenant von Rath zum 4. Infanterle, Regiment. 
Sodann haben Se. Küaigl. Masestäs vermöge allerhöchster Eneschlietung 
vom 3f0. v. M dem Postmeister zu Eßlingen, Obersten v. Mayer, den Charaker 
eines Ober-Postmeisters zu ertheilen geruht; und 
vermöge höchsten Dkrets vom 1. Juli die Aktuars= Stelle bei dem Königl. 
Oberamts. Gericht zu Ulm dem Referendäe Widmann bei dem Königl. Gerichs- 
hof daseldst gnädigst übereragen. 
Den 4. d. M. ist der bei der Pragdial, Kanzlei des Kriegs, Departements an- 
Hestellt gewesene Kanglist FTreund, und 
den 7. d. M. der Dekan und Stadepfarrer M. Johann Georg Pfelffer 4 
Krcchheim unter Teck gestorben. 
II.) Verfügungen der Depertemests. 
4.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Verordnung zur Verhütung des Unglücks durch das unwillkuhrliche kosgehen eines geladene#n 
· Jagdseweth. 
Um jedes Ungluͤck zu verhüten, das durch das unwillkuͤhrliche Losgehen eines 
geladenen Jagdgewehrs entstehen koͤnnte, wird hiemit in Gemaͤßheit Koͤnigl. Ent- 
schließung vom 29. vot. M. allen denjenigen, die sich mit der Jaad beschäftigen? 
namentlich dem Koͤnigl. und grundherrlichen Jagd-Personal, den Commun-Wild- 
und Zlut-Schuͤtzen, den Paͤchtern von Jagd- Gerechtigkeiten, bei Bermeidung 
einer kleinen Frevel-Strase zur Pflicht gemacht, bestcndig ein Batterie= Futter zu 
füheen, und, sobald die Nothwendigkeit der Abnahme der Jutter von den Gewehr- 
Barterien aufbhrt, insbesondere bei dem Sinausgehen auf die Jagd, bei der Zu- 
rückkuast von derselben und bei dem ESintreten in Häuser die Batterie mit dem 
Jucter zu versehen. 4½m„ *11.4• 
Die Kösigl. Oberäámeer und Forstämter haben für die Beobachtung dieser all- 
gemeinen polizeilichen Verordnung beforgt zu seyn. 
Sctutegart den 5. Juli 16719. v. Otte.
	        
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