Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Griminal/ Senate des Könial. Gerichtshofes zu Eßlingen gefallte (in dei 
Staats- und Regierungs" Blatt Nro. 2o. S. 177 eothaltene) Erkenntalß be- 
sttigt. 2 5 7 **„ " 
Den 15. Juni wurde: 
2. In der Reeurs= Sache des wegen Wilderei-Versuches, und bei der Betrecung 
angenommener, sedoch wieder verlassener drhenden Stellung gegen einen Jäger, 
Pursch in Untersuchung gekommenen Johann Georg Kurr von Steinkirchen, 
DOberamts Künzelsau) das von dem vormaligen Criminal= Gerichtshofe zu Ell- 
wangen untker dem 3. Juli 1618 gefällte (im Staats= und Regierungs= Blatt 
vom v. J. Nro. 40. S. 47: enthaitene) Erkenntniß dahin abögeändert, 
daß Inquisit, neben Confiscirung des Gewehrs, Erlegung einer Geldstrafe von 
ao Pf. Heller und Bezahlung der Kosten, mit einer zweimonatlichen Juchthaus- 
Gttafe in Markgröningen zu belegen sey. 
14. Civil = Senat. 
Den y. Juni wurde: 
1. In der Appellations= nun Liquidationssache zwischen dem Substitut und Notar 
Bllsinger zu Ehlinge ## Kläáget Aopellan#, sest Liqudant, und der Stefts- 
raulein v. Humbracht, cum curatore, zu Frankfurt am Main, Beklase, 
Aopellatin, nun Liqudatin, verschiedene Ersabß-Forderungen betreffend, nach 
abgeschwornem Ergänzungs, Eide (Scaats= uud Regierungs= Blatt S. 33.) 
erkannt, daß dir? icundatm'em Liqu#### Ausgen, Rei Kosten und 
Deserviten, nach oberrichterlicher Ermézigungt kusammen im Betrage von 
077 fl. 26 kr. nebst Zinsenn vom Anfange P##Jahrs 1795 an bis zum Dage 
der Zahlung, unter Nachlassung des Beweises für den Liqurdanten, ein Mehreres 
jats die ihm hiedurch zuerkannte Summe, verdient 76 haben zu entrichten schul 
dig sey; hingegen die Liquldatin, in Ansehung der übrigen von dem Liquidan- 
ten gegen sie eingellagten Ecsahe- Posten von 645 fl. 9 fkri, Unter Vergleichung 
der Prozeß- Kosten, freigesprochen; -.i "«: 
its-inde-AppellarionsfachetwnssddmsvomctcigenAppelldtiociWGeklchIshofeseiNeu 
Kaum-kamtoschasissu-.Tühiwgen,zwischenwkmiExpevsuouhRakhki 
Schloßberger zu Eßlingen, jetzt dessen Erben, Kläger, Appellanten, und dem 
Magjor v. Vellnagel, nun dessen Erben, Beklagte, Nopellaten, die Jurückfor= 
derung einer Spielschuls be###effend;) idie! Berufung“. wegen Mangels an einer 
a-gründeten Beschwerde, unter Veruztheilung des appellantischen Theils in die 
Prozeß. Kosten, von Amteswegen verworsen. 
Den 14. Juni wurde: 
5. In der Wechselsache zwischen dem Obertribunal · Prokutator Georgii, als Indos- 
sator des, Advekaren Dr. Schote, Kläger, und dem Oderrevisor Binder, Be-
	        
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