Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 2. Juni ist: 
a. in der Appellations = Sache von Spaichingen zwischen dem Seidenfabrikaneen 
Johann Jakob Kohler von da). Vorbeklagten) Nachkläger, Appellanten, und 
den Küfer= Obermeister Galleker, von Constanz, Vorkläáger, Nachbeklagten, 
Aopellanten, setzt seiner Wittwe mit ihrem Beistand, Arbeits-Verdienst in der 
Vor, und Schadens, Ersotz in der Nachklage betreffend) die Vorklage wegen 
Mangels an der appellabeln Summe für nicht an diesen Königl Gerichtshof 
erwachsen, in der Wieder-Klage aber devolutorisch erkannt worden. 
Am 6. Juni wurde: 
3. in der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Baltas Hack) Beständer der Hälfte 
des Ihinger= Hofs, im Oberamt Leonberg) Klaäger an einem, sodann der Gat- 
tin des Freiderrn Franz Kaver ##. Pach zu Nottenburg Caroline Wilhelmine 
Henriette, unter Beistand ihres Gatten, und den übrigen in Akten benannten 
Erben der verstorbenen Oberforstmeisterin v. Gaisberg zu Neuenbürg am 
andern Theil, Ersah von Meliorationen des in einem Pacht öbernommenen 
Biehstandes betreffend, die angestellte Klage als unstatthafe unter Vergleichung 
der Prozeß Kosten abgewiesen; 
ebenso wurde 
4. in der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Jakob Daub, Besländer der zweiten 
HKölfte des Ihinger, Hofs# Kläger einer, und den gedachten Erben der verstor- 
benen Oberforstmeistertn v. Gaisberg zu Neuenbürg) Beklagten anderer Seits, 
gleichen Meliorations, Srsatz betreffend, entschieden. 
An eben diesem Tag wurden: 
5. in der Appellations-Sache von Tübingen zwischen Johann Georg Wild, von 
Walddorf, Beklagten, Imploranten, Appellanten, und Lucia Barbara Knappy, 
von Oferdingen) mit ihrem Beistand, Kläágerin, Implorastin, Appellatin, 
Privat= Genugthuung und Kinds= Ernährung betreffend, auf eingelegte Beru- 
fung und angebrachte Nichtigkeits-Klage nach gepflogener Verhandlung die 
Erkenntnisse des Richters erster Instanz vom 8. Januar und 26. Februar 1818 
unter Verfällung des Appellanten in die Kosten zweiter Instang bestätigt; 
ferner ist 6 
6. in der Aoppellations-Sache von Urach zwischen den Erben der Sephan Koch'schen 
Wittwe von Ehningen) in den Akten benannt, Klägern, Appellanten einer, dann 
dem Eheweib und den Kindern des Eberhard Rall von da) gleichfalls in den 
AUkten benannt, cum curatoribus, Beklagten, Appellaten, Gültigkeit zweier 
Bermachtnisse betreffendd das von dem Richter erster Inslanz ausgesprochene 
Urtheil bestätigt, und den Appellanten die Srstattung der Kesten zweiter Instanz 
auferlegt worden. 6 6 «
	        
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