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Am 2. Juni ist:
a. in der Appellations = Sache von Spaichingen zwischen dem Seidenfabrikaneen
Johann Jakob Kohler von da). Vorbeklagten) Nachkläger, Appellanten, und
den Küfer= Obermeister Galleker, von Constanz, Vorkläáger, Nachbeklagten,
Aopellanten, setzt seiner Wittwe mit ihrem Beistand, Arbeits-Verdienst in der
Vor, und Schadens, Ersotz in der Nachklage betreffend) die Vorklage wegen
Mangels an der appellabeln Summe für nicht an diesen Königl Gerichtshof
erwachsen, in der Wieder-Klage aber devolutorisch erkannt worden.
Am 6. Juni wurde:
3. in der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Baltas Hack) Beständer der Hälfte
des Ihinger= Hofs, im Oberamt Leonberg) Klaäger an einem, sodann der Gat-
tin des Freiderrn Franz Kaver ##. Pach zu Nottenburg Caroline Wilhelmine
Henriette, unter Beistand ihres Gatten, und den übrigen in Akten benannten
Erben der verstorbenen Oberforstmeisterin v. Gaisberg zu Neuenbürg am
andern Theil, Ersah von Meliorationen des in einem Pacht öbernommenen
Biehstandes betreffend, die angestellte Klage als unstatthafe unter Vergleichung
der Prozeß Kosten abgewiesen;
ebenso wurde
4. in der Rechts-Sache erster Instanz zwischen Jakob Daub, Besländer der zweiten
HKölfte des Ihinger, Hofs# Kläger einer, und den gedachten Erben der verstor-
benen Oberforstmeistertn v. Gaisberg zu Neuenbürg) Beklagten anderer Seits,
gleichen Meliorations, Srsatz betreffend, entschieden.
An eben diesem Tag wurden:
5. in der Appellations-Sache von Tübingen zwischen Johann Georg Wild, von
Walddorf, Beklagten, Imploranten, Appellanten, und Lucia Barbara Knappy,
von Oferdingen) mit ihrem Beistand, Kläágerin, Implorastin, Appellatin,
Privat= Genugthuung und Kinds= Ernährung betreffend, auf eingelegte Beru-
fung und angebrachte Nichtigkeits-Klage nach gepflogener Verhandlung die
Erkenntnisse des Richters erster Instanz vom 8. Januar und 26. Februar 1818
unter Verfällung des Appellanten in die Kosten zweiter Instang bestätigt;
ferner ist 6
6. in der Aoppellations-Sache von Urach zwischen den Erben der Sephan Koch'schen
Wittwe von Ehningen) in den Akten benannt, Klägern, Appellanten einer, dann
dem Eheweib und den Kindern des Eberhard Rall von da) gleichfalls in den
AUkten benannt, cum curatoribus, Beklagten, Appellaten, Gültigkeit zweier
Bermachtnisse betreffendd das von dem Richter erster Inslanz ausgesprochene
Urtheil bestätigt, und den Appellanten die Srstattung der Kesten zweiter Instanz
auferlegt worden. 6 6 «