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Am #n. Junt ista
5. Seppia Schilkinger) von Oehringen, In Räckssche des gegen sie vorgelegenen
Verdachts der absshheuchen Tödtung ihres neugebornen Kinds von der. Jastanz
entbunden) hingegen wegen der sich zu Schutd gebrachten groben, das Leben
des Kindes wahrscheinlich gefährdenden Vernachläßtigung und überhaupe lebensge-
fährlicher Behandlung desselben) neeen Bezablung ihrer Arrest. Azungs= und
Bewachungs-) auch sämtlecher“ Untersuchungs-Kosten, zu zehumonatlicher
LJuchthaus" Strafe in Ludwigsburg verurtheilt wosden.
« Am.«.5«.z.3,uo.iswsucd.e- » »k-
6. Stabs-Schuitheiß Christian Friedrich Wagner, zu Untersteinbach, Oberames
DOehringen, wegen Verdachts der Unterschlagung von 718. fl. 16 kr. und von
#sffl. von der Instanz enkbunden, jedoch wegen Annahme von 50 fl. als vermeiotliches
Geschenk für eine Amtshandlung, dann wegen ugordentlicher Amtsführung und
asotischen Lebensmandels, neben dem Ersatze der ersteren beiden Geld, Posten,
. Bud Bezahlung, der Kosten der Untersuchung, des hekleideten Scabsschultheißen-
ramais entsetzt du einem öffentlichen „Amte für unfähig##erklärt, L
wöchiger Gefängniß= Sta#e besegtt s ½. J.
Am 12. Juni sind: ü 6
Bägeimristeh Ehastoph Gräte#n Sh Braundsbach, Oberaimts Kuͤnsels ait
wegen des Werdachts einer zur Schuld gebrachten Fälschung der Hol#-Erlös=
1 Rege zwac'woh der Instanz enchunden, wegen Kosse Rests, alzer und
wegen Theilnahme an gelsetzwidriger Verwendung öffentlicher. Gelder zu Zechen
und anderen Ansgaben,) auch wegen 'onstiger Amts= Nachläßigkelten) neben
N#em Ersatze des Kasten#msteszz#d einen Hölfte der Untersuchongs- Kosten, im
iS Betracht vorgekon mildernder Umstaͤnde, von der Burgermenterstelle
entlassen, zu einem verrechnenden Amt für unfähig erklärt, und mit vier-
wöchiger- Gefänhniß= Serafe belegt; sodann
b.) Stabs-Schilstheiß Michseb Limbach daselbst, wegen unerdertlicher Rech-
„Rungeführnag als vornaliger Bürgermeisk, und dadurch entstandenenh jedoch
½ Wiesetge Ksse bkessk dahl wegen'/The##hme an Verwendung von
Gemeinde,- Einnahmen zu unerlaubten Zechen, und wegen ##ande### Eitzenmäch=
tigkeiten, Nachléhigkeiten und gesetzwidrigen Dxrhandlung. „verschiedener amt-
licher Geschafte in leinem nachhersgen Amte als Schuteheiß von dem
Schulrheißen-Amte entlassen und zu vierzehutäqgiger Gefängniß, Strafe,
auch zur Bezahlung der andern Hälfte der Untersuchunge-Kosten verurtheilt
worden. * z i 1. D .
-«Astaiv6. Juni wurdent 1# *
#Otmör## ush, bus- Elchinge 3berames „Nerrsbeim) wesen ersten und
einfachen) aber greßen Diebstahls, desgleichen wegen inkellertueller Urhebes-
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