g..
Mastt baben vun auf dle dleßfalls erstattete allerunterkhänigste Meldung vermöge Dekrecs vom
6. d. M jedem der beiren Solduaten Seifert und Neuppert eine Belohnung von Eil Gulren aller-
nädigst ausbesahlen lassen und befohlen, daß solche wegen ihres muthvollen Benehmens öffentlich,
belobt werden sollen. Den v. August 1810.
Kommando des Gten Infanterie-Regiments.
Saulgau. Bei dem Koͤnigl. Württ · mbergischen Lehenrath hat Alois Sautter, von Mengẽn, Ober-
amts Saulgau, die Bitte um Eiguung seines maunlehenbaaren sogenannten Herzogen-Lehene zu Mengen
vorgebracht, wozu die Einwilligung der zur Lehens-Nachfolge berechrigten Agnaten erforderlich ist. Da
nun unter dleser auch der Sohn des Lammwirthe Fidel Szutter zu Mengen, Anton Sautter, begriffen.
derselbe aber abwesend und sein Aufenthaltkort unbekannt ist, so wird in Gemäßheit eines von dem
Königl. Lehenrathe hiezu erhaltenen Auftrags, gedachter Anton Sautter hiedurch von dem unterzeich-
neten Königl. Würrtembergischen Oberamt aufgesordert, sich innerhalb des Zeitraums von 3 Monaten,
vom Tage gegenwärtiger Edikral-Ladung an, dahier zu melden, und üuder seine Einwilligung zu Eig-
nung des genaynten Lehens sich zu erklären, oder seine Erklärung mit obrigkeltlicher Beglaubigung
derselben schrifrlich einzuschicken. Würde solches in der anberaumten Zeit nicht gesehen, se wird der-
selbe als in die gedachte Eignung einwilligend betrachtet werden, und in solcher Gemäßhelt auf das
Alois Sauttersche Eignungs-Gesuch die durch die gesetzlichen Bestimmungen vorgeschriebene Verfugung
erfolgen. Den 20, Juli 1619. ·
Königl. Oberamt.
Herbrechtingen. Das biesige Kameralamt verkauft aus freler Hand den #t disponiblen Vorrach
aun Gersten gegen baare Bezahlung, welches hiemit bekannt gemacht wird. Den 5. Augusi 18:9.
Konigl. Kameralamt.
Wiesenstalg. Bel der unterzeichneten Stelle ist ein Quantum Gerste feil; die Kaufs-Liebhaber
köonen solche kaulich beaugenscheinigen und Käufe abschließen. Den 3. August 1620.
*Kömigl. Kameralamt.
Winnenden. Das der Königl. Hof= und Domänen-Kammer zustehende, in hiesiger Markung gelegene
Meiereigut, dessen Besitandzeit an Geergt à#620 zu Ende gevet, und neben den erforderlichen Wohn= und
Oekonomie-Gebänden, in 80 Mrg. Aeckern und 35 1/ Mrg. Wiesen besteher, wird nach allerhochster
Vr. ordnung auf weitere 12 Jahre verliehen werden. Diese Verleihung wird bei der unterzeichneren Beamtung
Samstag den 4. Sept. d. J., Vormittags 9 Uhr, ihren Anfang nehmen, und dabei nur solche Bestands=
Lcoyaber zugelassen werden konen, vir sich durch ein obriskeitliches und oberamtlich gefiegeltes Zeug-
niß fur diese Verleihung werden ausgewiesen haben, daß sie nicht nur zuten Pradicats und des Feld=
baues kundig. sondern auch noch neben den baaren Mirkeln zu Anschaffung des erforderlichen Viebes,
Schiff und Geschirre eine Caution von 2000 Lerer. in licegenden Gutern oder sichern Capis
lalien zu stellen im Stande sind. Den 4. Augusi 1619.
½ ñ Den 2s * Königl. Hof-Kameralamt.
-b