Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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von 1319. Nro. 6. S. 4u# enthaltene) Straf, Erkennt#ait unter Verureheilung 
des Rekurventen in die durch seine Beschwerde," Fühcung verursachten neuen 
Kosten bestätigt. 
Den 10. Juli wurde: 
.- in der Rekurssache des wegen wiederhokten Betrugs zu Stucegart in Verhafe und 
Untersuchung gekommenen Michael Ranalder) von Dercingen, Oberamts 
Urach, das von dem Criminal-Senate des Königl. Gerichtshofes zu Eßlingen 
gefällte (in dem Stants= und Regiecungs-Blatte Nro. 46. S. 398. enthaltene) 
Erkenntniß bestätigt. 
Den 13. Juli wurde: 
3. in der Rekurösache des wegen zwar kleinen und einfachen, uober dricten Dieb- 
stahls bei dem Königl. Oberaomts-Gericht zu Ulm in Berhaft und Untersuchung 
gerommenen Anton Braun, von Schweinhausen, Oberamts Waldsee, das von 
dem Criminal-Srnate des Königl. Gerichtehofes in Ulm gefällte (in dem 
Staats= und Regierungs= Blarte Nro. 46. S. 414. enthaltene) Erkenncniß 
gleichfalls bestätigt. 
Den 1. Juli wurde: 
4. in der Rekurssache des wegen verübten pferde-Diebstahls zu Sulz in Untersu- 
chung gekommenen Georg Shnezler, von Bochingen, Dberamts Oberndorf, 
das von dem Criminal Senate des Königl. Gerichtsboses zu Tübingen gefällte 
(in dem Staats= und Regierungs-Blatte Nro. 56. S. 404. enthaltene) Er- 
kenutniß dahin abgecndert) daß Rekurrent wegen großen Diebstahls, dessen er 
für überwiesen anzunehmen, neben der Werbindlichkeit zum Schadens-Ersatz 
und zu Erstattung sämctlicher Arrest, Azungs= Untersuchungs= und der etwa in 
der Rekurs, Instanz erwachsenen weiteren Kosten., zu einer fünfmonatlichen 
Juchtheusstrafe in Gotteszell verurtheilt seyn soll. 
77. Eivi= Senat. 
Den 2. Juli wurde: 
1. in der Uppellationssache von dem vormaligen Appellations, Gerichtshofe för den Jart- 
und Donau-Kreis zu Ulm, zwischen der Gemeinde Friedingen, Oberamts Ried- 
lingen, Klägerin, Appellantin, und der Köuigl. Finanzkammer in Ulm, Beklag- 
te, Appellatin, Beholzungs-Recht betreffend, die Berufung wegen Mangels an 
einer gearündeten Beschwerde von Amteswegen verworfen, und Appellantin in 
die Kosten dieser Instanz verurtheilt.
	        
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