Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am g. Juli wurde: 
4. in der Wechsel-Klagsache des Ober-Justiz-Prokurators Georgii zu Eßlingen, 
Kl., gegen den Mechanikus Johann Caspar Bodmer auf der Solitude, Bekl. 
der lehtere za Bezahlung, der eingeklagten Wechselforderung von 400 fl. nebc 
Zinsen, ouch Kosten und Schäden verurtheilt. 
An demselben Tage wurde: 
6. in der Rechtssache der abgeschiedenen Shefrau bes verstorbenen Obristen, Kaiheern 
v. Röder, gebornen v. Wrttich) sehr verehelichten v. Winzingereda Liquidan- 
tin, gegen den als Contradictor in der Obrist v. Köder'schen Conkurssache auf- 
gestellten vormaligen Ober Justiz= Prokurator und jetzigen Oberamts, Richter 
Schmiolin, Liquldaten, eine Heirathguts- Forderung von Spoo fl. samt Zin- 
sen betreffend, die Liquidancin mit ihrer sánslich ungegründeten Jorderung 
von der v. Röder'schen Masse abgewiesen, und zu Erstattung der ihrem Gegen- 
theil verursachten Proceß-Kosten verurtheilt. « « 
An demselben Tage wurde: 
(6, in der Nichtigkeits-Klagsache zwischen Johann Michael Schmid, von Hohen- 
" haslach, Bekl. Inten und den Erben des Heiligenpflegers Hauber von da, 
Kl. Jaten, die Jahlung eines Weinkaufschillings betreffend, die von dem Ober- 
aomts, Gerichte zu Vaihingen am So. Oktober „:B817 ausgesprochene Urthel als 
nichtig cassirt, und den Jaten, die von ihnen in beiden Instanzen aufgewendeten 
Prozeßkosten auf ssch zu tragen, dem Oberamts Geriche aber dem Inten die in 
erster und zweiter Instanz aufgewendeten Prozeßkosten zu ersehzen) auferlegt. 
Am nämlichen Tage wurde: 
7. in der Appellarionslache von dem Stadt,- Gerichte zu Stuctgart zwischen dem Ma- 
terialisten Georg Kepoler daselbst, Bekl. Anten, und dem Kaufmann Cbharg" 
zu Marseille, Kl. Aten, eine Schuldforderung betreffend, die Berufung wegen 
Versäumaisses an der Körmlichkeit der Bitte um Akten-Ausfercigung durch Urthel 
abgewiesen, und der Ant in die durch die Berufung dem Aten verurfachten Ko- 
sten veruttheilt. 
Am 14. Juls wurde: 
8. die von Anton Crescent Pfob, von Oberariesheim, aegen einen von dem Ober- 
amts= Gericht zu Neckarfulm, in Betreff des waisengerichtlich vorgenommenen 
Verkaufs seines Hausantheils, gefällten Spruch eingewandte Berufung, weil 
sich die betreffende Sache) so wie sie in erster Instanz angebracht wurde, nicht zur
	        
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