Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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in sämtliche Verhaft, und Untersachußgs -Kosten und in die Erstattung des 
noch nicht vergüteten Schadens, #rine p##er und einhalbmonatliche Jucht- 
hausstcafe und nachberige wenigstens dreimonat liche Einschließung in ein 
ZLwangs= Arbeitshaus erkannt. 
Am 41. Juli ist: 
J. der tu Sutz in Untersuchung gekemmene Toblas Stähle, von Isingen? wegen 
4weser, zwar erster und kleiner abder ausgezeichneter und in Genossenschaft ver- 
ubter Diebstähle, sodann wegen Unterschlagung" ferner wegen nachgefolster 
Theilnahme an einem kleinen, aber ausgezeichneten Diebstahl, und endlich we- 
gen Perheimlichung einer gestoblenen Sache) neben Verfallung in fseine Ver- 
baft - und die Hälfte der Untersuchungs-Kosten zu fünfmonattlicher Ve- 
Kungs= Arbeitsstrafe und zu Erstartung des verursachten Schadens) so weic er 
e Genossenschaft haudelte, in solidum perurtheilt worden. 
An eben diesem Tage wurde: 
#. Johennes Lamparter, Sattler von Nürtingen, wegen verschuldeter Tödeung 
seines Eheweibs, unter Perückschtigung des von ihm erstandenen langen Ar, 
rests) neden der Perbindlichkeit zu Erstartung seiner Arrest- Azungs, and ff4.—. 
licher atersuchuozs= Kostes zu zwanzigm'gatticher Destnags= Ucbeitsstrafe 
veturtheilt. 
Am 33. Juli wurde- 
99. a. Jung Johannes Strohm, von Trofsingen Oberamts Tuttlingen, wegen 
zwar kleinen und ersten, aber in Genossenschaft verübten und qualificirten 
Diebstahls, neben dem Ecsaß von 13|86 der Untersuchungs-Kosten und solida, 
rischer Verbindlicheit zu Erstattung des verursachren Schadens, zu viermo- 
natlicher Pestungs Arbeit verurtheilt, dagegen dinsichtlich der ihm zur 
Last gelegten weiteren Diebstähle und gegen die Sdbre und das Leben seiner 
Eltern gerichteten Angrisfe der Verdacht än Ermanglung näheren Beweises 
auf sich beruhen gelassen; 
b. Johannes Mürler, von Deißlingen, wegen zwar kleinen) aber wiederholt 
ten, in Genossenschaft verübten, fortgesetzten uad aqualisieirten Diebstabls, 
neben dem Ersatz von einem Drittheil der Uncersuchungs, Kosten und solida- 
rischer Verbindlichkeit zu Erstartung des verursachten Schadens, mie neun- 
monatlicher Pestungs= Urbeit bestraft. 
Am. 36. Juli wurde: 
c0. in der Vor dem Oberatnts" Geriche Sulz anhängig gewordenen Uatersuchungs-
	        
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