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2.) Bei Verwandtschafcs = Hindernissen; welche Unter den Miegliedern eines
Gemsinde= Raths- erst nach idrem Eintrite in denselben, durch neu eingetretene
Sch wäherschaften entsleben, ist, wenn das dem Dienstalrer näch jüngern Mirgliede
welches Dispensation nöthig häcte, nur auf : Jahre gewählt ist, auf das Hinderniß
keine Rücksicht zu nehmen) unp erst, wenn dasselbe, nach Ablauf der : Jahre,
von neuem, mithin auf Lebenszeit gewählt wird, ist Dispenfarion nachzusuchen,
und’ daküben nach den under. Nummer 1. enthaltenen Vorschriften zu erkennen.
Wenn abert pas sünhere Mitglied zur Zeit, in welcher das Verwandtschafts-
Hinderniß entstehe, bereits quf Lebenszeit in den Gemeinde-NRath ausgenommen ist,
so hat dasselbe entweder auszutreten, oder Dispensation nachzusuchen, welche ihm
nur wach Vernehmung des Oderamts,, des Gemeinde-Raths nod des Bürger, Aus-
schusses um## nach sorgfältiger Erwägung allen Umstände erthrilt wenden kann.
5.) Die Erkennungeüber die Gesuche um Befreiung von dem Berwondtschafts-
Verbot und die wirkliche Ertheilung der Dispensation ist den Kreis-Regierungen
übertragen. ##
Die Khnigl. Freis PRgtetunge, die Oberämietz ufäd die Gemdinde, Näthe
haben ssch nun nach des vorstehenden Bestimmungen genau zu achten.
Stutt art den 19. Äu ust i8it J .-
55% gatt den Augiß % e Otteo.
2) Des Xüigl-Seüdien#h.
A die evangelischen Delmate und Borstände der lateinischen Lehr-Anstuten drs meichs.
„Bei dem dießlébrigen Land rämen, welches den bten, yien, Zcen und gien
künftigen Mo#ats September in dem' hiegsen Königl. Gumnastum vorgenommen
wird, haben die Schülec nachstehendet Lehr= Anstalten, welche sich dem geistlichen
Stande widmen wollen, und nicht durch belondgrte Reseripte zurückgewiesen worden
pnd, in solgender Drdnung, Morgens 7 Uhr, ju erscheinen.
Moͤnt ag den 6. Sebt einbler 5#
Aus dem Gymnastum Stutegars und den lateinischen Schulen Eßlingen,
Kannstade und Ludwigsburg-
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Dien sag den 7. Sepeemb er-
Aus den lateinischen Lebr Anstalten Alpsnstach,„alw) Ebingen, Giengen,
SGôöpineen, Hridenbeim, Herreiberg) Markgröngen" Reuenbürg) Roseneld,
Schorndorf, Vathingen) Waiblingen und Wildderg.