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die Untevrsuchung, Bestrafung und vesp. Borlegung der Uebertretungen der Yolizei-
und Regiminal-Gesetze, die Aufsicht über die Polizei = Gefängnisse und Gefangenen-
Transporte, die polizeilichen Maßregeln zu Verhörung. Emtdeckung und Bestrafung
der Verbrecher;.
die Unterstüing Unsers Obrramtmanns bei der Ausübung, der Hoheits-Rechte,
in den Patrimontial-Or# gleichwie cuch die Unserer Justiz= und Finunz-Beamten,
Unserer Militär= und übrigen Staats-Behörden in der Ausübung ihres Berufs.
K 458.
Dle in die hohe Holizei unb allgemeine Stants-Verwaltung einschlagenden Gegen-
Ktände hat Unser Königk Dberamtmamn ausschließend und unmitrelbar im ganzen
Umfang seines Bezirks zu beforgen, namentlich:
) die Wahrung der Hoheits-Rechte des Staars, die Erhalrung der Landesgrenze
und der mit den NRachbarstaaren bestehenden Berhältnisse;
S) die Erhaltung des Staats-Organismus, insofern der Ebenstand den ganzen
Oberamts-Bezirk betriffr, namentlich die Erhaltung, der Oberamts-Verfassung,
die Leirung der Wahl-Geschäft#, insofern sie den ganzen Oberamrs-Bezirk
betreffeng
6e) alle öffentliche Anstaltem, welchs dem Oberamts-Bezrrke gemeinschaftlich pndz#
4) bie Gegenstände der Feuer-Assecuronz;
P ble Aufsichr über die Umlage der ordentlichen und außerordemlichen Steuern,
und des Oberamts-Schadens, Aufsicht und Leitung des Einzugs der Steu-
— Brhänzung von Executionen und die Behandlung der Seeuer-Nachlaß-
esuche;
bdie Aufsicht über de Amts-Körprrschaftem und über die Verwaltung ihres Ver-
mögens, den Vorsitz in der Amrs-Versammlung, die Prüfung und Vorle-
tung der Amrts-Corporations-Erats, die Prüfung und Erledigung der Amts-
pfleg-Rechnungenz
8.) die Vertheilung und Ausgleichung der gricgs,Leistungen und anberer öffent-
lichen Lasten, insofern sie den ganzen Oberamts-Bezirk betreffen, die Leitung
der Amtovergleichung;
hb) die Rekrutlrung, Landes-Bewaffnung und die Worbereitungs-Geschäfte derselben,
dus Berfahren gegen die Ungehorsame, die Erledigung und Porlegung der
Heirarhs-Gesuche der Militärpflichtigen;.
i) die Sammlung, Redaction und Vorlegung statiskischer Norizen, Bevölkerungs-
Listen, Kultur-Tabellen und ähnlicher periodischen Berichte;
k) die Untersachung, Bestrafung und resp. Vorlegung der Uebertretungen der
Finanz-Gesetze;