Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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2.) Die bei dem landwirthschaftlichen Feste zu vertheilenden Preise sind die 
naͤmlichen, wie im vorigen Jahre, und wurden unterm 6. April d J. durch das 
Königl. Staats= und Regierungs= Blatt Nro. 19. bereits bekannt gemacht. 
S.) Kein Bewerber kann mehr als einen Preis fäür dieselbe Viehgattung er- 
halten. Wenn z. B. Jemanden für eine Biehgattung der erste Preis ist zuerkannt 
worden, und er bringt von derselben Viehgattung noch ein Stück, welches den zwei- 
ten Preis erhalten konnte, so erhäált er nur den ersten Preis, und der Besitzer des 
nächsifolgenden schönsten Stücks erhält den zweiten Geldpreis nebst der Medatle. 
0.) Nach der Preis-Austheilung für die besten Viehgattungen wird ein Pferde- 
Reunen gehalten. 
Die Eigenthümer der Pferde, welche bei dem Wettrennen einen Preis erhalten 
wollen, müss-n schon am 37. September, Nachmittags, auf dem Rathhause zu Kann, 
stadt erscheinen, und sich einschreiben lassen, damit sse Nummern erdalten, nach de- 
ten Ordnung sie den andern Tag zum Wettrennen aufgefordert werden Auch muß 
sich jeder Pferd= Eigentbümer, welcher sich um den Preis im Wertrennen bewirbr, 
duro ein ortsobeigkeitliches Zeugniß ausweisen, daß er ein Inlánder, und daß sein 
Pferd im Inlande gezeugt und erzogen worden sey- 
Es bleibt sedem Pferde, Eigenthümer überlassen, ob er sein Pferd bei dem 
Werttrennen selost reiten, oder ob er einen andern hiezu aufstellen will. 
. Der erste Preis bei dem Wettrennen besteht in 1z Ducaten nebst einer Medaille. 
Der zweite in 10 Ducaten nebst einer Medaille. 
Der dritte in einer Medeille. 
Bei dem Schifferstechen, zu welchem ebenfalls nur inlándische Preisbewerber 
zugelassen werden, ist 
der erste Preis 12 Ducacen nebst einer Medaille, 
der zweite ist 3 Ducaten nebst einer Medaille. 
Jeder der vier folgenden Preise besteht in einer Medeille. 
5.) Die Schiffr, welche ihren Zunfttag auf den 38. September verlegt haben, 
werden nach dem Pferde= Rennen ein Schifferstechen geben. 
6.) Es wird dafür gesorgt werden) daß die Zuschauer so viel möglich bequeme 
Plitze finden, auch werden sonst die geeigneten Anstalten getroffen werden, um durch 
Hauddabung der Ordnung alles entfernt zu halten, wos eine frohe Feier des Tags, 
woj#u alle diejenigeo welche Theil daran zu nehmen Lust haben, eingeladen werden, 
und die Zufriedenheit der zahlreichen Versammlung? der man entgegen zu sehen hat, 
Kören könnte. 
7.) Wird auf den 36. September in Kannstadt zugleich ein Viehmarkt gehalten.
	        
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