Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Dieser Viehmarkt erstreckt sich auch auf ven Handel mit Schafen. Diejenigen, 
welche Schafe auf den Markt bringen, müssen sich mit ortsobrigkeitlichen Zeugnissen 
ausweisen) daß ihre Schafe gesund seyn, und daß an dem Orte) von welchem sie 
herkommen, sich seit Jahr und Tag keine Spur einer ansteckenden Seuche geaußert 
habe. 
Stuttgart den 1. Sentember 1619. 
v. Otto. Phall. 
8) Des Departements des Innern: 
2. des Ministerium bes Innern. 
Des Königl. Medieinal -Collegiums. 
Von dem Königl. Medieinal, Collegium wurden dem Regiments= Arze Dr. Je- 
hann Jakob Freitag, von Eberstadt, Oberamts Weinsberg gebuͤrtig, nach er- 
standener Pruͤfung in der Medicin, bohern Chirurgie und Geburtshuͤlfe, ferner 
dem Med. Dr. Jakob Röser, von Oellingen, Oberames Alpek gebürtig, nach er- 
standener Prüfung in der Mediein und höhern Chirurgie die Erlaubnß zu Aus- 
üÜbung dieser Was2 Aschafen ertheilt. 
Stuttgart den 383. August 1819. 
« v. Massenbach. 
  
Stuttgart. Aus Auftrag Königl. Ober-Post-Direktion wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, 
daß von den neuen verbesserten Verzeichnissen über den Abgang und die Ankunft der Posten zu Stutt- 
gart, das Eremplar zu achtzchn Kreuzer, auf den beiden Erpeditionen des Königl. Haupt-Postamts, 
zu haben ist. Deu 316 Uugust 1619. # Königl. Haupt-Postam. 
  
Sbingen. Den 21. September d. J., Morgens 9 Uhr, wird vie Sommer-Schafweide von 
Sondernacht, die 200 Stück erträgt, auf die nächsten 3 Jahre 1820, 1821 und 1822, im Aufstreich 
verlieben. Die Kiebhaber wollen sich am besagten Tage mit den erforderlichen Zeugnissen versehen, bei 
dieser Verhandlang in dem Wirthshause zu Frankenhofen einssnden. Den 37, 2# en 
meinde Rath. 
 
	        
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