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demselben zugleich auch das nachtraͤgliche Erkenntniß uͤber die rechtlichen Folgen des
Ungehorsams bei allen fruͤheren Aushebungen uͤbertragen. Die Königl. Oberaͤmter
haben daher ihre Berichte sowohl uͤber Vollziehung oder Aufhebung der vor Erschei-
nung des Amnestie- Dekrets vom 26. Februar 1816 gegen ungehorsam Abwesende
ausgesprochenen Vermoͤgens-Confiscationen, als über die Bestrafung der bei den
späteren bisherigen Aushebungen von den Jahren 1815) 1813 und 1619 durch das
Loos berroffenen, hingegen nicht erschienenen Militárpflichtigen an den Ober- Re-
krutirungs= Rath zu erstarten.
b., Alle übrige Gegenstände, namentlich die Erledigung des Gesuche um Dis-
vensation von der Mindersährigkeit zum Behuf der Perheirathung, eignen sich von
nun an ausschließend zum Geschäfts-Kreise der Kreis-Regierungen.
6.) Für diesenigen Geschdfte der vormaligen Rekrutirungs= Sektion, welche die
Einreihung, sodann die Eatlassung der Eingereihten betrafen) und zuletzt von den
ium Kriegs-Departement gehörigen Mitgliedern der gemeinschaftlichen Rekrutirungs=
Commission unter der Benennung der zweiten Abcheilung der Rekrutirungs, Com-
misston besorgt wurden, wird unter den Befehlen des Kriegs-Ministers eine beson-
dere Asseatirungs= Commission errichtec, die aus
dem Director, Obrist v. Welling,
dem Ober-Kriegs-Rarh, Major v. Gdriz,
dem Kriegs= Rath, Masor v. Zech,
dem Kriegs-Rath, Masor v. Moser,
dem General= Armee, Arzt, Major v. Constantin, und
dem General= Armee Chirurg v. Köllreutter,
besteht.
Das Kanzlei= Personal ist dasselbe, wie bei dem Ober= Rekrutirungs= Rath.
Vortkehende Bestimmungen werden hiemit zur allgemeinen Nachachtung bekannt
gemacht. ,
Stuttgart den 6. September 1819.
v. Otte. Franquemont
B.) Des Departements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Koͤnigl. evangelisches Consistorium.
Wohlthätige Stiftung des vorstorbenen Freiherrn von Palm betreffend.
Der an dem 35. April d. J. zu Kirchheim unter Teck verstorbene Freiberr Christien
Heinrich von YPalm hat in seinem Testament d. d. 3o. Revember 1815 sein Saus