Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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demselben zugleich auch das nachtraͤgliche Erkenntniß uͤber die rechtlichen Folgen des 
Ungehorsams bei allen fruͤheren Aushebungen uͤbertragen. Die Königl. Oberaͤmter 
haben daher ihre Berichte sowohl uͤber Vollziehung oder Aufhebung der vor Erschei- 
nung des Amnestie- Dekrets vom 26. Februar 1816 gegen ungehorsam Abwesende 
ausgesprochenen Vermoͤgens-Confiscationen, als über die Bestrafung der bei den 
späteren bisherigen Aushebungen von den Jahren 1815) 1813 und 1619 durch das 
Loos berroffenen, hingegen nicht erschienenen Militárpflichtigen an den Ober- Re- 
krutirungs= Rath zu erstarten. 
b., Alle übrige Gegenstände, namentlich die Erledigung des Gesuche um Dis- 
vensation von der Mindersährigkeit zum Behuf der Perheirathung, eignen sich von 
nun an ausschließend zum Geschäfts-Kreise der Kreis-Regierungen. 
6.) Für diesenigen Geschdfte der vormaligen Rekrutirungs= Sektion, welche die 
Einreihung, sodann die Eatlassung der Eingereihten betrafen) und zuletzt von den 
ium Kriegs-Departement gehörigen Mitgliedern der gemeinschaftlichen Rekrutirungs= 
Commission unter der Benennung der zweiten Abcheilung der Rekrutirungs, Com- 
misston besorgt wurden, wird unter den Befehlen des Kriegs-Ministers eine beson- 
dere Asseatirungs= Commission errichtec, die aus 
dem Director, Obrist v. Welling, 
dem Ober-Kriegs-Rarh, Major v. Gdriz, 
dem Kriegs= Rath, Masor v. Zech, 
dem Kriegs-Rath, Masor v. Moser, 
dem General= Armee, Arzt, Major v. Constantin, und 
dem General= Armee Chirurg v. Köllreutter, 
besteht. 
Das Kanzlei= Personal ist dasselbe, wie bei dem Ober= Rekrutirungs= Rath. 
Vortkehende Bestimmungen werden hiemit zur allgemeinen Nachachtung bekannt 
gemacht. , 
Stuttgart den 6. September 1819. 
v. Otte. Franquemont 
B.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Koͤnigl. evangelisches Consistorium. 
Wohlthätige Stiftung des vorstorbenen Freiherrn von Palm betreffend. 
Der an dem 35. April d. J. zu Kirchheim unter Teck verstorbene Freiberr Christien 
Heinrich von YPalm hat in seinem Testament d. d. 3o. Revember 1815 sein Saus
	        
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