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zu Nleburg, Oberames Calw, samt den Nebengebäuden, dem Heiligen von Altturg
mic der Bestimmung vermacht daß dieselben verkauft, und der- Erlds doraus der
von ihm. unter dem 4. August 1735 entworfenen und bei dem Oberamt Calw nieder-
gelegten Stiftungs-Ordnung gemäß, theils zu Baldung eines Schulfonds für die
Schulen in Alcburg und dessen 5 Filialten, woraus Beloldungs-Zulegen der Schul,
lebrer und andere Srfordernisse zu bestreiten sind; theils zu Gehalten für Witewen
von Geistlichen und Schullehrern zu Altburg verwendet werden solle.
Diese rühmliche, wohlthátige Stiftung wird mit höherer Genehmigung hiemit
oͤffentlich bekannt gemacht.
Sturtgart den 31. August 1819. Wach
ter.
Berichtignung.
In der in der Rummer 55. dieser Blätter enthaltenen Königl. Deelaration der
ftandesherrlichen Verdältnisse des fürstlichen Fauses Thurn und Taxyis hat der 6 4.
eine zum Theil undeutliche Fassung. Es wird daher zu Berichugung derfelben hier
bemerkt, daß dieser H. solgendermaßen lauten solln ?-
. 3 .
„, Die fürstlichen Gerichts= und Forst, Bebdrden haten die Forst-Gerichtsbaskeic,
Ferst= und Jagd, Polsei und Forst= Verwaltung# nach Vorschrift der Könil.
„ Gesetze und Verordnungen mie gleichen Befugnssen, rie Unsere Koniglichen und
o in dem Umfange auszuüben) wie das fücstlich, Haus dieselben zur Zeit seiner Un-
„ terwerfung unter die Staats.-Hoheit rechtmäßig hergebracht hatte, sowohl in des-
lles eigenthümlichen, als auch in den innerhalb seiner Besitungen liegenden Ge
o„ mefnde Stiftungs, und Privat-Waldungem, wogegen der Fürst das zur Aus-
5: übung dieser Gerechtsame erforderliche Personal auf seine Kosten zu bestellen hat.“
Seuttgart den 6. Sept. 1819,
Ministerium des Innern-
v. Otte.
Drucksehler.
Im Staats= und Regierungs= Blart Nro. 53. siad folgende Druckfehler zu verbessern: Seite 137.
Zeile 2. st. Tübinger l. Täbinger-, 31 78 Kt. Tubingen, l. Täbingen, X. 11. ebenso, 3. 20 und 21.
Ifünfzehnmonallicher st. fünfmonarlicher.