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Verwaltung der Koͤnigl. Posten bis zum o. Sept. einschließlich angehen, und vor-
nidmlich das Kassen.= und Rechnungswesen betreffen.
Irndem dies hiemic bekanne Zemacht wird, erhalten die Königl. Postbebörden den
Befehl, in allen Gegenständen, welche sich auf die Postverwaltung bis zum Ende.
des laufenden Monats beziehen) ihre Berichte und Anfragen an- »
dieKönigLWüxttembergischexTom-mission-inPostsachen
bieher zu richten und den hierauf von derselben ergehenden Weisungen nachzukommen.
Insbesondere haben das Hauptpostamt und die Ober-Post= und Postämter ihre-
Ames-, Rechnungen für das dritte Quartal in, dem. längst vorgeschriebenen Termin an.
die genannte Commission einzusenden.
Da keine Ausgaben, welche die frühere Verwaltung. angehen, in die Rechnung:
für das vierte Postauartal ausgenommen werden können?, sondern in die Rechnung,
vom dritten Quartal gebracht werden müssen z. so sind unverweilt die Verzeichnisse
über Borspannskosten, so wie alle Kostenzertel . zu deren Verrechnung in Ausgabe
eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, an die Königl. Comm'ssion zur Prüfung
und Entscheidung einzuschicken. üuch haben die Königl. Ober- Post= und Postamcer
die Abrechnungen über Auslagen für das dritte Quartal dieses Jahrs sowohl unter
sich, als mit den auswärtigen Postbehörden auf das schleunigste zu berichtigen) und).
wie die gescheben sey, der Königl. Commission eben so anzuzeigen, wie es bisher gegen.
die Königl. Ober- Postdirektion beobachtet werd. un mußte.
Den Rechnungs, Ueberschuß haben die Königl. Ober-Post= und Dostäámeer an
die Ober, Postkasse unmittelbar, wie bieher, einzusenden, und zugleich den Betrag
der Postporto= Rechnungen für di# Königl. Stellen und Beamtungen zu. liquidiren?.
und ssch darüber mit der OberPestkasse zu vergleichen.
Endlich wird den Königl. Ober-Post= und Postämtern aufgegeben, die Beant
wortung der Revisons. Bemerkungen über die Rechnungen der vorhergehenden Quar-
kalien an die Königl. Commission ich Postsachen einzureichen, die hienach sich ergeben-
den Ersatzposten aber an die Lber, Pofstkasse einzuliefern,
Stuttgart den. z#. Sept. 1319.
u Otto.
bh.) Des Departements der Finanzem:
Des König!. Steuer-Collegium.
Seine Känigl. Masestát haben andbiast zu genebmigen gerüht) daß der Zoll
fuͤr gerändeltt Gerste aller Art (Säze, Ulmergers#se. 1c.) folgendermaßeh nach gleichem.
Typus festgesetzt werde :. --- .. . « .