Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Nro. 65. 1819. 633 
Königlich Württembergisches 
Stgats-und Regierungs-Blakt. 
  
Montag, 2y7. September. 
  
Königliches Manifest, 
die Verkündigung der Verfassunge = Urkunde betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Durch Unser Manifest vom 10. Juni 181:9 haben Wir Unsere Absicht ausgespro- 
chen, durch die Stände Unseres Kdnigreichs vollständig die Wünsche zu vernehmen, wel- 
che dem Lande in Beriehung auf die ihm von Uns zugedachte Verfassung noch übrig blei- 
ben mochten, um biernächst das ganze Werk mit gemeinschaftlichem Einverständniß zu 
vollenden. 
Wenn Wir — nach den manchfaltigen Erfahrungen der letzten Jahre — Unserem 
Volke nochmals die Hand zum Vertrage beten, so geschah dieß im Vertrauch auf diejeni- 
gen Gesinnungen treuer Anhänglich“#eit an seinen Regenten, durch welche sich das Würt- 
tembergische Velk von jeher ausgezcichnet hat. 
Dieses Vertrauen hat Uns nicht getänccht. Durch freie Uebereinkunft mit den 
Ständen des Landes ist dan Grundgesetz des Staates zu Stande gekommen, das schbnste 
Denkmal der Eintracht zwischen dem Kdnig und Seinem Volke.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.