Erkenutuisse in Revisions-Fällen.
Am 10. August wurde:
1. die zu Ludwigsburg in Untersüchung gekommene Caroline Wolf, von Heidelberg, wegen
mebreker,, wenn gleich einfacher, jedoch im rechtlichen Sinne sechster Diebstäble, wor:
unter eim großer begriffen, ferner megen wiederholter Betrügrereien, Gagirens und
abermaliger Verletzung des Verbots des Wleder-Eintritts in das Köniyreich, neben
Bezahlung sämtlicher Arrest= Untersuchungs= und Bertheidigungs Kasten, und neben
zr Dem: Ersasz des verursachten Schadens zu siebenjähriger Zuchthausftrafe, und
nachheriger Auswelsung aus dem Kdnigreich, unter Bedrohung mit abermaliger Zucht-
dausstrafe auf den Fall dea. Wieder-Eintrjtis, · verirtheilt. :„ „ 37
Am 1. Aygust wurde:. -. ..-k
-.JohannSauter,vonEbeksberg,Obe"i-cmkoBdckttsnghbiusichtiwssekPsksvchtc
«Einesverübtekvårsetzllchen'Todt·schlq’gs.oonsderInstanz-entbundeacjsdsgegenwegen
sc-JsbslchtlichergefährlicherKbrpeksVerletzungspund-dobiskchs«verschthekTddhmgsmcbm
stezablangseinerArrest-:Untsksuchungo-.undV—'scid"msngssKost-nmit..zehwjähi
ger Zuchthausstrafe belegt. E «
-.)Ciyii-,Sena-t..
. In der Appellationsfache von dem Stadtgerlchte zu Stuktgart zwischen dem Stiffungs=
Ber#walter Griesinger daselbsb, Bekl. Anten, und dem Bäckermeister Weiß dem ältern
ebendaselbst, Kl. Aten, Röckgabe einer sequestrirten Summe betresfend, wurde verwige
Beschlusses vom 2. und publicirt den 16. Aug. die von dem Bekl. eingelegte Beru-
fung wegen Versäumnisses der Retbfrist der Akten-Einlegung von Amtswegen per
rescriplurn verworfen, und der Appellant in die Kesten der Appellatlons = Instanz
verurthellt. ·
Eßlingen den 30. August 1819.)
*) Zur Erläuterung des letztern Datum wird bemerkt, daß an erwähntem Tage
der Bericht des Stadtgerichts über die geschehene Publikarion des Erkenntnisses
bei dem Gerichtshofe zum Vortrag gekomnen it. 4
1. In der Appellationssache von dem Oberamts-Gericht zu Walblingen zwischen Jacob
Friedrich Gottling, von Beinstein, und Gotthardt Gbetling, von Birkmannsweiler,
Inten Anten, und den Läterlichen Halb-Geschwistern derselben, Katharina, Marge-
etha, Philivp, Jacob, Gottlieb und Georg Michael Güttling, von Beinsteln, Jaten
Aten, Wieder= Esjusezung in den vorigen Stand gegen eln rechtekräftiges Erkenntniß
uund in der Hauptsache Aufhebung eines Testaments betreffend, vermige Beschlusses
vem z. und yublicirt den 11 Aug. die Berufung wegen Mangels än einer gegrändete