Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

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Am 186. August wurde: 
7. auf die von dem Oberamts · Gericht au Tuttlingen geführte Untersuchung. gegen 
Joseph Pippus, von Hausen od' Rottweil, wegen Aktenrats #ines auß#geseich- 
neten Diebstahls., ferner wegen mibrerer zum Theil ausgegeichneter und zusam, 
men die Summe einfs groß'en betragender Diebstähle, nehey der Verbindlichkeit 
in Eestattung seiner Uerest, Azungs, und sämtlicher Untersuchungs= Kosken, s#oo 
wie zum Ersatz des verursachten Schadens, eine f#unfmonatliche Bentungs- 
Arbeitestrafe erkannt. *“ 
Am 20. August ist: 
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3. der zu Oberndorf in Untersuchung gekommene Cheistien Biß wur m, von Wa di, 
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9 · auf die gegen mehvere Gemein 
Oberamte Saß, wegen, ochenegfäbr icher ) wohrscheinlich bleibende Ncchtheile 
zur Folge habender Körper, BVerletzung und nachheriger grob verschulderer Ver- 
nachläßigung des Andrras Ziegler, ron Dornhan) neben der Verbindlichkeit 
tu Erstattung seiner Arrest. Azunge und ämtlicher Untersuchungs so wie 
zum Ersas der Kurkosten, zu einer dreisährigen Juchthausstrafe verurtheilt 
worden. - ... 
.7««-s-·A-»isasis-gsnss. «-« 
desGliidetdesOktsThalheinyOberamthocs 
tenburg, stattgehabte Untersuchung der dortige Buͤrgermeister Mathias Nill, 
wegen ordnungswidrigen, eigenmaͤchtigen und eigennüͤtzigen Benehmens im 
Amt, so wie uͤberhanpt wegen unwürbitgen Betragens mter feinen Untergebenen, 
von-dem Amt einen Semeinds, Börgermeisters entferot, zu jeder verrech- 
nenden S#elle für uünfahigherklärz, und neben dem vollen ee n der 
Hemeinde verursachten Schadens in #iiel der Untersuchungs Hosten verfaͤllt. 
Am 35. August wurder. . 
dee zu Rottweil in Berhaft und Untersuchang gekommene Fidel Boni, von 
Wuermlingen, Oberames Tuttlingen, wegen mehrerer kleiner, jedoch ausgezeich- 
wetes Diebstähle, worunter ein burch Verhindung mit Jauneen erschwerter be- 
griffen ist, sodann wegen Mitwissenschaft und nachgesolgter Theilnahme an 
mehreren andern Diebstählen, endlich wegen Concubinaks und wiederholten Va- 
girens,) neben der Verbindlichkeir zum Schadens, Eesatz" so wie zu Erstattung 
seiner Arrest, Wzungs, und der Halfte det Untersuchungs" Kosten, unter Vor- 
behalt eines Straf-Zulahes für den Fall daß dit noch ausstehende Einver, 
nehmung seiner Mitschuldigen ein böheres Reat des Boni herausstellen sollte, 
mit Rücksicht auf den ihm zum Theil als Scrafe angerechneren Arrest zu drei 
und ein' balbmanatlicher Jachthausstrafe mie Willkomm verurtheilt) und 
zugleich verfüge, daß er nach deren Erstehung unter, gen##e polizeiliche Auf- 
sicht gestellt werde. «
	        
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