4. der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekomment Conrad Hartstern von
Reglisweiler, wegen qualisicicten Diebstabls und Vagirene, nezen dem Kosten-
und Schadens, Ersah, unter Einrechnung eines Theils des erstandenen Mrrests
zu viermonatlicher Bestungs" rbeitsstrase verurtheilt, sich jedoch wegen
des gegen ihn vorhandenen Verdachts eines Kupferdtebstahls auf den Fall, daß
dieser wirklich erhoben würde, ein Strafeusatz vorbehalten;
5. der bei dem Oberamts Gericht Wangen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Benedikt Maier,) seboren zu Ebersbach) Oberamts Saulgau, erzogen
und erwachsen, aber bei seinem unehelichen Barer zu Beerren, K. P. Landge“
richts Weiler, wegen Miturheberschaft an einem in Genossenschaft mit an-
dern begangenen qualifieirten und unter erschwerenden Umständen verübten
kleinen Diedstahls, welcher bei dem Inqu'siten den zweiten im rechtlichen Sinne
ausmacht, und wegen Vagirens zu fünf= und ein halbmonatlicher Bellunes=
Arbeitsstrase, zum Ersatz des Schadens und der Untersuchungs-Kosten verur-
theilt, auch zugleich verordnet worden, daß er nach Erstehung seiner Strafe zu
Regulirung seiner Heimaths,- Berhit#n#sse der berreffenden PolizelBehörde über-
geden werden solle. -
Amte-Augustwurde7
6. * die beim Oberamts-Gericht Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene
reszentia Müller) vos UAchstetten, wegen zwar kleinen, zum größten Doeil
resticurten; aber Markt= und im rechtlichen Sinne dritten Diebnadls, sechs-
monatliche Zuchthausstrafe in Luowigsbure und nachderige Einlperrung in ein
Zwangs= Arbeitshaus auf drei Monate auegesprochen, auch wegen des Ersatzes der
Untersuchunge-Kosten und der Vergütung des Schadens, soweit er noch nicht gelei-
stet, das Geeignete verfüge, und zugleich veroronet, daß Inquisitin nach urrer
Entlassung unter ortspoltzeiliche Aufsicht gestellt werden solle;
7. der bei dem Oberamts.= Gericht Waldsee, in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Ludwig Wiesinger, von Peterwardein, wegen wiederholten Vagirens,
verdolswidriger Rückkehr in das Königreich, Concubinats, und unerlaubter, durch
schwere Mißhandlung und gefährliche Berwundung eines Polizeidieners, bewirk-
ter Befceiung eines Gefangenen, neben Zucherdung der Untersuchungs-Koslen,
so wie der Heilungs,Kosten des Polizeidieners, mit einer ein= und dreiviertel-
jbriger Vestungs, Arbeitsstrafe belegt, wegen des Besüchts eines Pferddieb-
stabls zu Altheim aber von der Instanz absolvirt, und dabei verordnt, daß
derselde nach erstandener Strafe, unter Bedrohung einer geschärfteren Pestungs-
strafe und körperlichen Züchtigung auf den Wiederbetretungsfall) aus den Koönigl.
Staaten verwiesen, und wohlverwahrt dem Grosherzoglich Badenschen Bezirks=
amt Pfullendorf tum Behuf der Untersuchung und Bestrafung der von ihm in
diesem Gerichts, Bezirke verübten WVerbrechen übergeben werden soll;