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) Kreis-- Gerichtsböfe.
7. Gerichtshof für den Neckar-Kreis.
1.) Criminel-Senat.
Am 2. Sept. wurde:
1. der zu Eßlingen in Untersuchung gekommenen Anna Barbara Jäger, von Oethlingen,
Oberamts HKirchbeim, wegen kleiner, aber wiederholter Diebstähle, sedann wegen Bet-
telns und Vaglrens, neben Ersatz der Arrest= Azungs= und Untersuchungs-Kosten,
#auch des erweislichen Schudens, zu der von dem Kinigl. Gerichtshef für den Donau-
Kreis unterm ro. Jun. d. J. gegen sie ausgesprochenen Strafe (Staats= und Re-
gierungs-Blatt. Nro. 46. S. 415.) ein Zusatz von viermonatlicher Zuchtbaus-
strafe und viermonatlicher Finschließung in zeinem Zwangs-Arbeitshause zuerkannt.
Am 7. Sept. wurden verurtbeilt#
.a. Heinrich Walter, von Gemrigheim, Oberamts Besligheim, wegen vlerten in Gemeln-
schaft mit Melchior Härtner, von Haufen, verübten qualificirten Diebstahls, dessen
er für überwiesen angenommen worden, und wegen Versuchs eines weitern qualificir-
ten Diebstabls., sodann wegen Vagirens, neben Bezahlung seiner Arrest.= und
Azungs-, auch der Hälfte der Untersuchungs -Kosten zu achtzehmmonatlicher
Zuchthausstrafe und nachheriger Einschließung in einem Zwangs-Arbeitshause bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber auf e in Jahr=
b. Melchior-Härtner, von Laufen, wegen qualisirirten Diebstahls., dessen er gleich-
fells für überwiesen cangerommen worden, um wegen Versuchs eines weitern
qualificirken Diebstabls, neben Ersatz der Hälfte der-Untersuchungs-Kosten zu vier-
monatlicher Vessngs = Arbeit, mit Berücksichtigung seiner schwächlichen körper-
lichen Beschaffenheit.
Amg., Sept. wurde:
5. die zu Stuttgart in Untersuchung gekommene Friedrika, Eheweib des Friedrich äs-
sing, Maurers von Kirchbelm, wegen wiederbolter längere Zeit fortgesetzter Betri-
gereien und wegen Fälschung neben dem Ersatze der Untersuchungs-Kosten und des
erweislichen Schadens mit fünfgehnmonatlicher Juchthausstrafe belegt. «
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satt,wegenausgezeichneterDiebstählc.,dereusiezumeeilfürübmviesenangenom-
men worden, und worunter ein großer begriffen ist, neben dem Ersatz des Schadens,
so wie der Arrest= und Untersuchungs-Kesten, zu fünfmonatlicher Zuchtbausstrafe,
nunter Vorbehalt eines Strafzusatzes auf den Fall, daß wegen der weitern gegen sie
vorgebrachten Bezüchte noch besserer Beweis geführt werden sellte.
5. Margaretha Zäh, von Obereisisheim, Oberamts Heilbronn, wegen mehrerer wieder-