Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1819. (14)

Erkenntnisse in Revisions-Faͤllen. 
Am 20. Sept. wurde: 
1. Jakob Wißmann, von Mänchingen, Oberamts Leonberg, wegen versuchter Perglf- 
tung seiner Ebefrau und wegen Ehebruchs, neben Bezahlung seiner Arrest= Unterfu. 
chungs = und Vertbeidigungs-Kosten zu zoblfjähriger Zuchthausstrafe verurthellt, 
welches Erkenntniß im Wege der Gnade zu mildern Se. Koͤnigl. Majestäͤt 
Sich nicht bewogen gefunden haben. " ·- 
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s.dleanarbachver-hafteteEva»Schbnleb-ek,von-Klkchenkimbhg,0bek«fsiqsWetz« 
· beim, wegen naͤchsten Versuchs eines Kindsmords, unter Einrechrung der verwirkten 
Scortationsstrafe, neben dem Ersatz der Arrest- Azungs- Untersuchungs- und Ver- 
theidigungs-Kosten. mit acht jaͤhriger Zuchthausstrafe belegt. 
2. Cloll . Senat. u 
1. In der Appellatsonssäche vom Brackenbeim zwischen dem Resenwirth Michael Jalslen 
u Pfaffenhofen „, Kl. Anten, und dem Bertenwirker ötsch zu Heilbronn, dann 
H.on Georg Stüber zu Pfaffenbofen, resp. Bekl. Adeitaten und Aten, Erblofung 
betreffend, wurde vermöge Beschlusses vom :3. Juni und publicirt den 17. Aug. d. 
J. die eingewandte Berufung. wegen Versäumnisses in den Axpellations= Fhemmlichrel- 
ten vom Anrteswegen für unstatthaft erklärt, und der Ant zum Ersaß der den Aten 
dadurch verursachten Kosten verurtheilt. « 
Eßlingen den 5. Sept. 1819. 
2. in der Aprellationssache von dem Oberamtsgerscht zu Ludwigsburg zwischen dem Muͤl- 
ler Adam. Krepp, von Markgroͤningen, Kl. Anten, und dem Muͤhl-Inhaber Fried- 
rich Muͤller daselbst, Betl. Aten, Entschaͤdigungs- Forderung aus einem Pachte be- 
treffend, wurde vermdge Beschlusses vom 18. August und publicirt den 31. August 
die Berufung wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde von Amtswegen verwor- 
fen, und Ant in die seinem Gegner dadurch verursachten Kosten verurtheilt. 
Eßlingen den 6. Sept. 189. 
Am 10. Sept. wurde: 
3. in der Wechselklagsache des Ober-Justlz-Prokurators Georgll zu Eßlingen, Kl., wider 
den Mechanikus Johann Caspar Bodmer auf der Solitude, Bekl., ketzterer zu Be- 
lablung der gegen ihn eingeklagten Forderung von 150 fl. nebst Verzugezinsen, 
auch dem Schadens= und Kosten-Ersatz verurtheilt.
	        
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