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34. F. 36.
Zu Bestreitung eines Vorschusses bedarf Ueber seine Einnahmen und Ausgaben
er einer Legitlmation von Seiten des Ober= hat er genaue Rechnung zu führen, vor
Rekrutlrungsraths, zu Ausbezahlung des dem Schlusse des Etats-Jahrs einen Zu-
Betrags eines dekretirten Zettels einer sammentrag derselben zu fertigen, in wel-
Anweisung von Seiten der Kön#gl. Staats= chem die Einnahmen mit den von den Se-
Hauptkasse= kretdren der Kreis -Reglerungen und von
der Kdnigl. Assentirungs-Kommission ihm
9. 38. mitgetheilten Verzeichnissen, die Aus—
Reichen die elngegangenen Beitraͤge zu gaben mit den Legitimationen und Anwei-
Deckung dieser Zahlungen nicht hin; so sungen, so wie mit den Empfangsscheinen
hat er ungesäumt dem Ober-Rekrutirungs- belegt sind, und diesen Zusammentrag nebst
rathe die Anzeige hlevon zu machen, um dem etwa vorhandenen Kassen= Ueberschuß
das Ministerium des Innern zu Anwei- der Staats-Hauptkasse zuzustellen.
sung der fehlenden Summe bei der Staats- Alle betreffende Bebdrden haben sich
Hauptkasse auf Wiederrechnung veranlass nun nach diesen Bestimmungen gebührend
sen zu können. zu achten. Stuttgart den 11. Febr. 1826.
Kapff.
b) Die Rekrutirungskafse betresfend.
Da nach der erläuternden Verordnung schüse zu bestrelten nd: so wird biemit
vom heutigen Tage, die Rekrutirungskosten zur Nachachtung bekannt gemacht, daß die
betreffend, die Beiträge der Einsteller zu Fährung dieset Kasst dem früberen Rekru-
diesen Kosten in eine besondere Rekruti= tenkassier, Regiments = Quatiermeister
rungskasse stleßen sollen, aus welcher auch Mittler in Stuttgart, Üübertragen worden
die Diären und Reisekosten der mit der ist.
Aushebung beschäfeigten Staatsdiener und Stuttgart den #1. Febr. 1870.
die denselben hierauf zu leistenden Vor- Kapff.
Dienst-Erledigungen.
Den 3-. d. M. ist der katholische Kaplan am 9. d. M. der Direktor des Ober-
Zlegler zu St. Stephan in Roxtweil, Rekrutirungsrathes, Oberst o. Welling,
und gestorben.