Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

heim, Oberamts Marbach, wegen Baum- 
verderbens aus Bosheit und wegen 
Diebstahls, neben Bezahlung der Ar- 
rest= und Untersuchungs-Kosten, auch 
Ersatz des Schadens, und zwar In Ab- 
sicht auf den verderbten Baum nach 
Maßgabe der Königl. General= Verord= 
nung vom 35. Jun. 1806, zu vier- 
monatlicher Festungsstrafe;: 
8. der Scribent Weisser, von Stuttgart, 
wegen abermals wiederholtex Verletzung 
des Werbots des Memorlalsen= Schrei- 
bens, welche durch Hintansetzung der 
allgemeinen, die Form der Bittschriften 
betreffenden Verordpungen, durch Fäl- 
schung und beleldigende Ausdrücke noch 
erschwert ist, unter Berückslchtigung der 
bleher fruchtlos erstandenen Strafen, 
neben Bezahlung der Untersuchungs- 
Kosten zu viermonatlicher Festungs- 
strafe; 
29. Andreas Fink, ledlger Wagner, von 
Oetisheim, Oberamts Maulbronn, we- 
ten drei kleiner aber qualisteirter Dieb- 
stähle, veben dem Ersatz alles erweislich 
verursachten Schoadens und Bezablung 
sämtlicher Arrest= und Untersuchungs- 
Kosten, zu achtmonatlicher Festungs- 
Strase; 
10. Carl Philipp Auberle, Glasergeselle 
Lon Bbblingen, wegen Ueberschreitung 
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der Censination, wiederholten Vagirens 
und leichtslunigen Schuldenmachens un- 
ter falschen Vorspiegelungen, unter Be- 
rücksichtigung der meistens wegen glel- 
ccher Vergehen von ihm früher erstan- 
denen. mehreren. Strafen, neben Ersasz 
der Arrest= und untersuchungs O. Kesten, 
zu neunmonatlicher Juchthausstrafe 
und nachheriger Einschließung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus bie zu erprobter 
Besserung, wenigstens aber auf die 
Dauer von fünf Monaten. 
Am 20. Jan. wurde: 
11. gegen Martin Kilgus, von Grän- 
thal, Oberamts Freudenstadt, der zu 
Maulbronn in Untersuchung gekommen 
ist, wegen drelser Diebstähle, worunter 
zwei große und ausgezeichnete begriffen 
sind, sodann wegen mehrfacher Betri- 
gereien, Annahme eines falschen Ne- 
mens, versuchten Betrugs und erwiesener 
Lügen vor Gericht, neben Ersatz des 
erweislichen Schadens, so wie der Ar- 
rest= und Untersuchungs-Kosten eine 
fänfzehnmonatliche Zuchthausstrafe 
erkannt. 
Am. 25. Jan. wurde: 
12. der zu Weinsberg in Uniersuchung 
gekommene Johann Jakob Gennt, von 
Ehestetten im Großberzogtbume Baden, 
wegen Wieder-Eintrites in das Künig-
	        
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