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lehnmonatlicher Zuchthausstrafe zu
Gotzeszell, mit derbem Abschied verur-
theilt, und zugleich verordnet, dah der-
selbe nach deren Erstehung unter An-
drohung geschärfter Strafe, aus dem
Königreiche verwiesen werden soll.
Am 24. Jan. ist:
gegen den bei dem Oberamts-Gerichte
Blaubeuren in Untersuchung gekomme-
nen Georg Adam Mangold, von
Bollingen, wegen wiederholter Asotie
und Vagirens, unker Verflllung in die
Untersuchungskosten, Einsperrung in
dem Zwangs-Arbeitshause in Ulm bis
zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf die Dauer von Einem Jahr er-
kanm; und
6. der bei dem Oberamts-Gerichte Ried=
lingen in Untersuchung gekommene Fidel
Beuctele, von Daugendorf, wegen ein-
fachen, kleinen und größtenthells resti-
tuirten, aber im rechtlichen Sinne drit-
ten Diebstahls, neben dem Ersatz des
Schadens und seiner Arrest-Azungs-=
und Untersuchungskosten, zu einer sechs-
mo natlichen Zuchthausstrafe zu Mark-
oerdningen und nachheriger dreimonat-
licher Einsperrung in dem Zwangs-
Arbeitshause in Ulm verurtheilt wor-
den.
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Am 27. Jan. wurde:
9. gegen die bei dem Oberamts-Gerichte
Tettnang in Untersuchung gekommene
Catharina Navarre, von Blumegg,
wegen eines in Gemeinschaft und unter
erschwerenden Umständen verübten Dieb-
stahle, so wie wegen inceskuosen Concu=
binats, neben der solidarischen Verbind-
lichkeit zum Ersatz des gestifteten Scha-
dens, unter Vorbehalt eines Strafzu=
satzes auf den Fall, daß sich gegen die-
selbe in der gegen Alois Strobel wegen
Raubs anhängigen uUntersuchungssache
noch eine größere Verschuldung ergeben
sollte, eine neunmonatliche Zucht-
bausstrafe zu Markgrbningen, mit der
Bestimmung, daß sle nach erstandener
Strafe unter strenge polizeiliche Auf-
sicht gestellt werde, ausgesprochen, die
Entscheidung wegen des Kestenpunkts
aber dermalen noch ausgesetzt.
„Am 3. Jan. ist:
10. gegen den bei dem Oberamts-Gerichte
Wangen in Untersuchung gekommenen
Anton Vollmuth, von Laupheim,
Oberamts Wiblingen, wegen mehrerer
Fälschungen amtlicher Schreiben, Be-
trugs, Versuchs mehrerer Betrügereien
und Vagirens, neben Zuscheidung eines
angemessenen Theils der Untersuchungs-