Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Kosten und Vorbcehalt eines Strafzu= deten Göter, so wie wegen Fälschung 
satzes, wenn sich bei fernerer Unterfu- einer öffentlichen Urkunde, neben Ver- 
chung ergeben sollte, daß er mit seiner fällung in einen angemessenen Theil der 
angeblichen Ehefrau nicht in gesetzmä- Untersuchungs-Kosten eine Zuchthaus- 
ßbiger Ehe, sondern im Konkubinat ge- strafe von vier Monaten erkannt; 
lebt habe, acht ein halbmonatliche und 
Festungs- Arbeitsstrafe ausgesbrochen; 13. Maria Ursula Bendel, von Ebers- 
11. gegen Johannes Burr, von Schar- bach, Oberamts Saulgau, wegen Ver- 
renstetten, Oberamts Blaubeuren, we- belmlichung und Verläugmung ihrer Ent- 
gen Verschuldung an seinem Vermk- bindung, auch fahrläßiger Behandlung 
gens-Zerfall, wissentlicher Verpfändung lbrer Leibesfrucht, sodann wegen Ehebruchs 
mehrerer schon früher verpfändeter lie- und ersten Scortations-Vergehens, un- 
gender Güter an andere Gläubiger un- ter Zuscheidung elnes angemessenen Theils 
ter Verschweigung der früheren Ver- der Untersuchungs-Kosten zu einer zehn- 
pfändung, wegen Beschädigung einiger monetlichen Zuchthausstrafe verur- 
Gläubiger durch Verkauf der verpfän- tbeilt worden. 
1.) Csjoik: Senar. 
Am 1r. Jen. wurde: Am 13. Jan. ist: 
1. in der Ationssache von dem Oberamts= : die gegen das Erkenntn## des Oberamts- 
Gerichte Tettnang zwischen Johannes Gerichts Geißlingen, in Streitsachen zwi- 
Welshaupt, von Primisweiler, Anten schen den Brunnenwehr Interessenten zu 
und Magdalena. Lauter daselbst, Atin, Giengen, und denen pon Großfüßen, von 
eine Kaufschillings-Forderung betreffend, letztern eingewandte Ation, wegen ver- 
die eingelegte Berufung, wegen versäum- säumter neunzigtägiger Nothfrist zu Ein- 
ter zersiörlicher Frist zu Einreichung der reichung des Beschwexde-ibells von Amts- 
Beschwerdeschrift, für verlassen erklärt. wegen, unter Verfällung der Anten in die
	        
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