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Kosten und Vorbcehalt eines Strafzu= deten Göter, so wie wegen Fälschung
satzes, wenn sich bei fernerer Unterfu- einer öffentlichen Urkunde, neben Ver-
chung ergeben sollte, daß er mit seiner fällung in einen angemessenen Theil der
angeblichen Ehefrau nicht in gesetzmä- Untersuchungs-Kosten eine Zuchthaus-
ßbiger Ehe, sondern im Konkubinat ge- strafe von vier Monaten erkannt;
lebt habe, acht ein halbmonatliche und
Festungs- Arbeitsstrafe ausgesbrochen; 13. Maria Ursula Bendel, von Ebers-
11. gegen Johannes Burr, von Schar- bach, Oberamts Saulgau, wegen Ver-
renstetten, Oberamts Blaubeuren, we- belmlichung und Verläugmung ihrer Ent-
gen Verschuldung an seinem Vermk- bindung, auch fahrläßiger Behandlung
gens-Zerfall, wissentlicher Verpfändung lbrer Leibesfrucht, sodann wegen Ehebruchs
mehrerer schon früher verpfändeter lie- und ersten Scortations-Vergehens, un-
gender Güter an andere Gläubiger un- ter Zuscheidung elnes angemessenen Theils
ter Verschweigung der früheren Ver- der Untersuchungs-Kosten zu einer zehn-
pfändung, wegen Beschädigung einiger monetlichen Zuchthausstrafe verur-
Gläubiger durch Verkauf der verpfän- tbeilt worden.
1.) Csjoik: Senar.
Am 1r. Jen. wurde: Am 13. Jan. ist:
1. in der Ationssache von dem Oberamts= : die gegen das Erkenntn## des Oberamts-
Gerichte Tettnang zwischen Johannes Gerichts Geißlingen, in Streitsachen zwi-
Welshaupt, von Primisweiler, Anten schen den Brunnenwehr Interessenten zu
und Magdalena. Lauter daselbst, Atin, Giengen, und denen pon Großfüßen, von
eine Kaufschillings-Forderung betreffend, letztern eingewandte Ation, wegen ver-
die eingelegte Berufung, wegen versäum- säumter neunzigtägiger Nothfrist zu Ein-
ter zersiörlicher Frist zu Einreichung der reichung des Beschwexde-ibells von Amts-
Beschwerdeschrift, für verlassen erklärt. wegen, unter Verfällung der Anten in die