154.
II. Verfüsgungen der Departements.
Des Devartements des Innern:
des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung der Verlefsungen auf
der Universie& Tübingen, wie sie von Seite
der akademischen Behörde für das bever-
stehende Sommer-Halbjahr angeküwmigt
sind:
Theologle.
a) Ervangelische
Oeffentliche Vortrége über Religien und
Christenthum für protestantische Studieren=
Fakultät.
de aus allen Fskulichken wird DO. Wurm.
Donnerstags 38—9 Uhr halten; F
derselbe setzt seine bffentlichen Vorle-
slungen über die christliche Glaubenslehre
fort Vormittags 9 — 10 Uhr.
Zu einem Privatisslmum aͤber christliche
Dogmatit erbietet sich Repetent Hauff,
der Aeltere.
D. v. Flott seszt seine öffentlichen Vor-
lesungen über christliche Hflichtenlehre Vor-
mittags 10— 11 Uhr fort. -
.DiakenusM.Y.ressel-crläuxekt,swib-
bisher, in wöchentlichen 3 Stunden die wich-
tigsten Beweisstellen der christlichen Moral.
D. Steudel wird bdffentlich den zwei-
ten Theil der Einleitung in die Schriften
des Alten Bundes C(der die Zelt pon Josua.
bis zur Trennung des israclitischen Reiches
begreift,) nach dem angesangenen Plen#e
fortseben Morgens —6 Uhr.
Prof. Jäger föbrt fert, in Privétrer=
lesungen die Psalmen Vorm. :0— Uhr
zu erläutern;
derselbe wird dffentlich das Buch Jesu,
des Siraciden, Nachm. 3— 4 Uhr er-
klären.
D. Bengel glbt in Privatvorlesungen
Tie Fortsetzung der Erklärang der Sonorfis
der drei ersten Evangelien Vorm. 11 — 1
Uhr. "
D. Wurm erbletet sich zu Erläuterum
des Briefs an die Rimer in Privatdor-
lesungen Nachm. z—/ Uhr;
D. v. Flatt zu Erläuterung des ersten
Brlefs an die Corinthier in Privatvorle-
sungen 10 — 11 Uhr.
Die Degmengeschschte ist D. Bengel
in erst noch zu bestimmenden Siunden
privatim vorzutragen erbbtig;
derselbe wird dffentlich nach Sténdlin's
Lehrbuche die Kirchengeschichte vorzutragen
fortfahren Morgens 38—9 Uhr.
Schriftliche und mündliche Uebungen, in
welchen thfologische Zeitmsterien errtert