doch zum Theil ausgezeichneter Dieb-
stähle, sodannm wegen Vagirens und we-
gen Brechung des gegebenen Hondge-
luͤbdes, neben Verfaͤllung in seine Arrest-
und 3 der früheren, so wie in sämtliche
neuere Untersuchungs-Kosten und neben
der Verbindlichkelt zum Schadens-Er-
satz mit einer drei und einhalbmo-
natlichen Juchrhausstrafe belegt worden.
Am 17. Febr. wurde: -
5. der Schullehrer Johannes Herre, von
Zillnhausen, Oberamts-Gerichts Balin-
gen, wegen Ausfertigung eines falschen
Geburtsbriefs und Vermbgens-Zeugnis-
ses mit fingirten Namens-Unterschriften
und aufgeklebtem oberamtlichem Sigill,
unter Einrechnung einer durch unbefug-
tetz Schrift = Verfassen verwirkten Cor-
rectien, neben Emtkernung von seiner
Sielle als Schullehrer, Unffhigkeit zu
jedem öfentlichen Amt, auch der Ver-
bindlichkeit zu Erstattung der Unterfu-
chungs-Kosten zu vierzehntägiger
Incarceration verurtheilt.
Am 18. Febr. wurde:
6. auf die bei dem vormaligen Ceiminal=
Amte Urach und dem jetzigen Oberamts-
Gerichte in Reuttlingen statt gehabte
Untersuchung dem Wilhelm Klein, vo#n
da, wegen zweler kleinen Familien-Dieb-
stähle, Emtwendung, seinem Pater zuge-
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bbriger Urkunden und dawit veruͤbten
Betrugs, dessen Betrag die Summe
eines großen Diebstahls weit übersteigt,
dann wegen obsichtlicher Verwundung
des Jacob Conrad, von Reutlingen,
Injurirung des Jacob Schmid, von
Bezingen, und der Catharina Weber,
oon Ohmenhausen, endlich wegen thät-
licher Theilnahme an Schlaghändeln, der
-#erstandene lange Arrest zur Strafe an-
t gerechnet, auch derselbe neben der Ver-
bladlichkett zum Ersatz des Schadens
und seiner Arrest-, so wle eines ange-
messenen Theils an den Untersuchungs-
Kosten, Iin Betracht des durch seine
fortgesetzten Vergehen bewiesenen Hangs
zu Vergeben zu wenigstens vierme
natlicher Einschließung in ein Zwangs-
Arbelrshaus verurtheilt.
J. Joseph Wirz, von Deißlingen, Ober-
amts -Gerichts Rottweil, wegen eines
doppelt ausgezeichneten Diebstahls; dessen
Betrag der Summe eines großen Dieb-
stahls nahe kommt, neben der Verbind-
lichkeit zu Erstattung seiner Arrest-
Azungs= und sämtlicher Uwersuchungs-
Kosten, mit einer viermonatlichen
Festungs-Arbeitsstrafe belegt.
Am 35. Febr. wurde:
6. auf die vor dem Oberamts-Gerichte zu
Horb stattgehabte Untersuchung: