Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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wegen Unterschrift falscher gieferungs- 
Bescheinigungen zur Bedeckung des 
Kassen= Eingriffs seines Amts-Vor 
gängers Eichner, dann wegey eigenen, 
tbeils durch unordentsiche Amtsfüh- 
rung, tbeils durch Kassen = Eingriffe 
entstandenen Kassen-Rests, neben Er- 
- 
satz des Rests samt Zinsen, Erstat- 
tung der hälftigen Untersuchungs-Ke- 
sten, zur Entsetzung von seinen Stel- 
len, Unfähigkelts-Erklärung zu jedem 
bffentlichen Amte und zu dreimeo- 
natlicher Zuchthausstrafe verurtheilt 
worden. 
2.) Cioll= Senat. 
Am 1. Febr. wurde: 
2. In der Applllationssache von dem vor- 
maligen Oberamts-Gerichte Nagold zwi- 
schen Christion Rauser, Untermäller da- 
selbst, Antes und Jakob Essich, Unker- 
walker von da, Aten und Mitanten, 
Wasser= Benugungsrecht betreffend, 1o- 
wohl das oberamtsgerichtliche Versahren, 
als auch das hierauf von dem Justiz- 
Cellegium in Rottenburg geféllte Urtheil, 
als nichtig aufgehoben, und das rechts- 
kräfelge Urtheil vom 1. Nov. 1802 fuͤr 
rechtsbeständig erkannt, den Miegliedern 
des aufgelbsten Oberamts-Gerichts Na- 
gold die Erstattung der Kosten des ille- 
galen Verfahrens in erster Instanz, je- 
doch mit Ausnahme der Augenscheins- 
Koesten „, auferlegt und die Ausgleichung 
der Kosten zweiter Insianz zwischen den 
Partieen ausgesprochen. 
Am 4. Febr. ist: 
2. in der Rechtssache erster Instanz zwi- 
schen Johann Georg Brucklacher, Hirsch- 
wirth zu. Kilchberg, Oberamts Tüäblingen, 
Kläges und den Frelherrn v. Tessin daselbst, 
Beklagten, eine jährliche Holzabgabe be- 
treffend, sowohl in der Hauptsache als 
im Kostenpunkt auf Berurtheilung der 
Beklagten erkamt worden. 
Amg. Febr. ist: 4 
5. in der Wechsel-MReconventionssache des 
Low Auerbacher, von Nordstetten, Ober= 
aomis Horb, jezt seiner Erben, Kläger 
gegen die Gebrüder Herz und Maler 
Ouenheimer daselbst, Beklagte, eine 
Wechselrests-Forderung von 1351 fl. 
:8 kr. samt Zinsen betreffend, die 
Verurtheilung der Beklagten zu Bezah-- 
lung der Hauytsumme, Zinse und Ko- 
sten erkanm worden. 
Am 11. Febr. wurde: 
4. Die von dem Juden Maier Auerbacher 
zu Nerdstetten ergriffene Berufung ge- 
Len ein Erkenntalß des Oberamts-Ge-
	        
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