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wegen Unterschrift falscher gieferungs-
Bescheinigungen zur Bedeckung des
Kassen= Eingriffs seines Amts-Vor
gängers Eichner, dann wegey eigenen,
tbeils durch unordentsiche Amtsfüh-
rung, tbeils durch Kassen = Eingriffe
entstandenen Kassen-Rests, neben Er-
-
satz des Rests samt Zinsen, Erstat-
tung der hälftigen Untersuchungs-Ke-
sten, zur Entsetzung von seinen Stel-
len, Unfähigkelts-Erklärung zu jedem
bffentlichen Amte und zu dreimeo-
natlicher Zuchthausstrafe verurtheilt
worden.
2.) Cioll= Senat.
Am 1. Febr. wurde:
2. In der Applllationssache von dem vor-
maligen Oberamts-Gerichte Nagold zwi-
schen Christion Rauser, Untermäller da-
selbst, Antes und Jakob Essich, Unker-
walker von da, Aten und Mitanten,
Wasser= Benugungsrecht betreffend, 1o-
wohl das oberamtsgerichtliche Versahren,
als auch das hierauf von dem Justiz-
Cellegium in Rottenburg geféllte Urtheil,
als nichtig aufgehoben, und das rechts-
kräfelge Urtheil vom 1. Nov. 1802 fuͤr
rechtsbeständig erkannt, den Miegliedern
des aufgelbsten Oberamts-Gerichts Na-
gold die Erstattung der Kosten des ille-
galen Verfahrens in erster Instanz, je-
doch mit Ausnahme der Augenscheins-
Koesten „, auferlegt und die Ausgleichung
der Kosten zweiter Insianz zwischen den
Partieen ausgesprochen.
Am 4. Febr. ist:
2. in der Rechtssache erster Instanz zwi-
schen Johann Georg Brucklacher, Hirsch-
wirth zu. Kilchberg, Oberamts Tüäblingen,
Kläges und den Frelherrn v. Tessin daselbst,
Beklagten, eine jährliche Holzabgabe be-
treffend, sowohl in der Hauptsache als
im Kostenpunkt auf Berurtheilung der
Beklagten erkamt worden.
Amg. Febr. ist: 4
5. in der Wechsel-MReconventionssache des
Low Auerbacher, von Nordstetten, Ober=
aomis Horb, jezt seiner Erben, Kläger
gegen die Gebrüder Herz und Maler
Ouenheimer daselbst, Beklagte, eine
Wechselrests-Forderung von 1351 fl.
:8 kr. samt Zinsen betreffend, die
Verurtheilung der Beklagten zu Bezah--
lung der Hauytsumme, Zinse und Ko-
sten erkanm worden.
Am 11. Febr. wurde:
4. Die von dem Juden Maier Auerbacher
zu Nerdstetten ergriffene Berufung ge-
Len ein Erkenntalß des Oberamts-Ge-