eines falschen Namens vor Gericht
und wegen vorgebrachter Lüge vor der
Obrigkeit, neben Bezahlung ihrer Ar-
rest= Azungs- und der Untersuchungs-
Kosten eine sechsmonatliche Zucht-
hausstrafe in Ludwigsburg und nachhe-
rige dreimonatliche Einschließung in
einem Zwangs-Arbeitshause erkannt,
üäbrigens dieselbe wegen zweier welterer
gegen sie vorgebrachter Diebstahls -Be-
süchte bezugsweise freigesprochen und von
der Instanz entbunden worden.
Am 29. Febr. wurde:
12. die bei dem Oberamts-Gerichte Mer-
gentheim in Untersuchung gestandene
Maria Barbara Model, von Pfedel-
bach, Oberamts Oehringen, wegen ver-
übter drei kleiner einfacher Diebstähle,
deren einer einem goßen Diebstahl
ganz nahe kommt, um welche zusam-
men genommen das zoeite Diebstahls-
Vergehen der Inquisiten im rechtlichen
Sinne bilden, dann wegen einer wie-
rerholten, wirklich vollbbrachten und elner
versuchten Amotion, wehen zweier klei-
ner wiederholter Betrügereien, wegen
einer Unterschlagung, wegen Annahme
eines falschen Rames und wegen Va-
gabundität, zu siebenmenatlicher
Zuchthausstrase in Marksrdningen mit
Abschled, auch zam Schadene. und
Kosten-Ersatz verurtheilt.
An demselben Tage ist:
13. gegen die bei dem Oberamts-Ge-
richte Gaildorf in Untersuchung gekom-
menen Inguisiten:
a) Adam Weller, vom Haghof, Ober-
amts Geildorf, wegen Verfertigung
eines falschen Waldzeichens und An-
wendung desselben, sodann wegen ver-
übter Holzercesse, eine viermonat-
liche Festungs-Arbeitz;
b) Georg Heinz, von Waldhaus, ge-
dachten Oberamts, wegen einer in Ge-
meinschaft mit dem Gottlieb Mursch,
durch Verfertigungrines falschen Wald-
seichens begangenen Fälschung, wegen
verübler Holzercesse, und wegen eines
Bestechungs-Versuchs, unter der Be-
stimmung, daß das gegebene Geschenk
dem Armen-Fonds zugestellt werden
soll, eine viermonatliche Festungs-
Arbeit;
c. gegen Gottlieb Mursch von da, we-
gen der Theilnahme an obigem Fél-
schungs-Vergehen, und wegen ver-
übter Holzercesse, eine drei und ein
balbmonatliche Festungs-Arbeits-
strafe erkannt, sodann jedem derselben ne-
ben dem Schadens-Ersatee, bezugsweise