Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

iheolgischen Fakultaͤt in Tuͤbingen fuͤr das 
kehrfach der Exegese des Neuen Testaments 
zu ernennen geruht. 
Unterm 20. d. M. pat der zur katho- 
Uschen Pfarrel Steinhausen an der Fiß, 
Landkapitels Waldsee, ernannte Vikar 
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Simon Thaddaus Hemmerle, von Na- 
vensburg, und 
unterm :z. d. M. der zum Diecke- 
nus und Präzeptor in Langenburg ernannte 
Seminarist M. Wilhelm Bäumleln die 
böchste Bestätigung erhalten. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. des Ministerium des Innern. 
Bekanntmachung des Freizügigkeirs-Vertrags mit dem Känsgreich der Heiden Sieilien. 
Vermbge eines von des Kknigs von 
Württemberg Mojestät mit Sr.. 
Moajestät dem König der beiden 
Siellien am 35. Juli 1819 abgeschlosse- 
nen Freizüglgkeits-Vertrags, und der 
demselben angehängten Zusatz-Artikel vom 
116 Jannar ###6 sind für alle Fälle, da 
aus einem der belderseitigen Staaten in 
den andern, sowohl nach ihrem ganzen 
dermaligen, als künftigen Umfange, Ver- 
mögen gebracht wlrd, die unter der Be- 
nennung Abzug und Nachsteuer bekannten 
Abgaben, dieselben mogen bisher für den 
Srtéat selbst erhoben, oder von Provinzen, 
Städten, Gerichten, Corporatlionen oder 
Gemelnden eingezogen worden seyn, gegen- 
seitig dermaßen aufgehoben, daß die An- 
gehhrigen des einen Staats, in dem an 
dern bei irgend einer Vermögens-Ausfel= 
tge, sey es im Weg der Vererbung, des 
Vermächinssses, der Schenkung, des Ver- 
kaufs, der Auswanderung, oder auf an- 
dere Weise, keiner Abgabe unterwerfen 
werden, welche nicht auch die Bewohner 
ebendesselben Staats bel Eigenthums-Wer- 
änderungen nach den bestehenden Gesetzen 
Iu entrichten haben. 
Dieses wird hiedurch mit dem Aufügen 
bekanmt gemacht, daß die Freizügigkeit auch 
auf die bereits angefallenen, aber noch nicht 
wirklich ausgefolgten Erbschaften oder son- 
stigen Erwerbungen sch erstrecke, daß aber 
dlese Uebereinkunft keinen Bezug auf die 
rücksichtlich des Milltärdlenstes bestehendes 
Gesetze habe. 
Stuttgart den 17. April 1820. 
v. Otte.
	        
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