Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Nro. 5. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs Blatt. 
Donnerstag, den 3. gebruar 1820. 
  
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I. Unmittelbare Königliche Decrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die in dem Monat December 2810 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochene Erkenntulsse 
« betreffend. 
In dem verflossenen Monat December sind von saͤmflichen Gerichtehoͤfen des Kb- 
nigrelchs nachstehende Erkenmnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Unheile der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats= und 
Negierungs= Blatt aufgenommen werden, wedurch eine längere, als dreimonatliche 
Freiheits -Strafe erkannt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat. 
Den 6. Dec. wurde: Beacknang, das gegen ihn wegen großer 
In der Rekurssache des Seribenten Adolph Geld-Unterschlagung von dem Criminal= 
Gmelin, von Rietenau, Oberamts Senate des Kdnigl. Gerichtshofes zu
	        
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