Se. Koͤnigl. Majestät haben jedoch
auj den Hoͤchstdenselben erstatteten
Vertrag zu genchmigen geruht, daß die
rem Haufer zuerkannten achtzig Stock-
streiche gmädigst erlassen seym dagegen aber
es bei dem gesetzlichen Straf-Zusatze einer
dreijéhrisen Festungs-Arbeit ver-
bleiben, und eine Milderung= dieser
Strafe von dem Wohlverhalten des
Etraͤflings abhaͤngig seyn solle.
Am 25. April wurde ferner:
14. der zu Ludwigsburg in Untersuchung
gekommenen Catharina Gbhru ng, von
Bietigheim, Oberamis Besigheim, we-
gen fortgesetzter Hausdleb stähle, und ri-
nes gemeinen Diebstahls und Betrugs.
neben Bezahlung ihrer Arrest= und Un-
tersuchungskosten, so wie neben Ersatz
alles Schadens elne viermonatliche
Zuchthausstrafe zuerkannt.
Am 29. April wurden verurtheilt:
15. der zu Maulbronn in Umtersuchung
gekommene Johann Georg Bensin=
ger, von Stammbeim, Oberamts Lud-
wigsburg, wegen Betrugs und 7-
binats, neben. Bezahlung von : der
Untersuchungskelten, zu drei und ein
balbmonatlicher Festangs= Arbeits-
strafe
16. der bei dem Oberamtsgerichte Stutt-
gart in Untersuchung gekommene Johann
Georg Rupp, von Schwieerdinoen,
Oberamts Ludwigsburg., wegen mehrere
Jahre bindurch fortgesetzten Conkubinats
neben Bezahlung der Hälfte der Unter-
suchungskosten zu olermonatlicher
Festungsarbeit.
a.) Cioll = Senak,
1. In der Appellätionssache von dem vor- Erkenntniß vom 15. März und publ.
maligen Oberamisgerichte Heikbronn, den :. April unter Vergleichung, der
wischen der Kiniglichen Ober- Ficanz= Kosten belder Instanzen reforwirt,
Kammer, Vorkl. Nachbekl. Antin, und Am 2e. April wurde:
v 3. in der Agpellotionssache von dem Stadt-
gerichte Sturtgart zwischen dem Adveo-
taten Moser daselbst, als Contradictor,
Gnd dem Senator Nitlrer ebendaselbst,
o#ls Güterpfleger in dem Kaufmann Weck-
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Anton Gros und Consorten zu Sont-
beim, Worbekl. Nachkl. Aten, Zehend-
Pacht- Recht in der Vor- und Schad-
loshaltung in der Michklage betreffend,
wurde das Urihell vorlhet · Jostanz dunch